Leser zum Umgang mit AfD und Linke "Der Bundestag ist zum Kindergarten verkommen"

Die Christdemokraten sperren sich gegen jegliche Zusammenarbeit mit der Linken und der AfD. Das sehen einige Nutzer von t-online kritisch.
Am Freitag hätte der Bundestag drei neue Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wählen sollen – doch die Wahl platzte. Auch wegen eines Unvereinbarkeitsbeschlusses der CDU, der eine Zusammenarbeit mit AfD und Linken ausschließt. Dies kann jedoch politische Prozesse lähmen. Christoph Schwennicke, Politikchef von t-online, kommentierte dies so:
"Die Union muss ihren unseligen Beschluss kippen und mit all jenen reden und sondieren, die im Bundestag sitzen. Alles andere ist Missachtung des Souveräns." Auf seinen Kommentar, den Sie hier lesen können, folgten etliche Zuschriften. Eine Auswahl lesen Sie hier.
"Toleranz statt Sturheit würde helfen"
Annette Ellermann schreibt: "Der Beschluss muss weg, denn der Bundestag ist zum Kindergarten verkommen. Da sitzen Politiker, die nicht begreifen können und wollen, dass AfD und Die Linke legitim gewählt wurden. Sie verhalten sich wie Kleinkinder, die den Wählerwillen missachten, anstatt wie Politiker, die unser Land führen sollen. Toleranz statt Sturheit würde helfen."
"Diese Regelung hat sehr wohl ihre Berechtigung", findet Rudolf Ackermann hingegen. "Denn es ist unvereinbar mit unserer Demokratie, mit Parteien zusammenzuarbeiten, deren Ziel es ist, diese zu bekämpfen beziehungsweise zu beseitigen."
Marianne Fröhling sieht das anders: "Als christliche Parteien sollten die CDU und CSU an das christliche Gebot denken: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Darum halte ich diese Unvereinbarkeitsregel für überholt und sie sollte endlich über Bord geworfen werden."
"Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist notwendig"
"Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU/CSU, eine Zusammenarbeit mit AfD und Linken auszuschließen, ist nicht nur richtig, sondern absolut notwendig", meint Martin Hofknecht. "In einer gefestigten Demokratie darf es keine Zusammenarbeit mit politischen Rändern geben – weder mit rechten noch mit linken Radikalen. Beide vertreten Positionen, die mit den Grundwerten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind."
Der t-online-Nutzer führt aus: "Gerade in Parlamenten, wo politische Verantwortung getragen wird, ist eine klare Abgrenzung unerlässlich. Die CDU/CSU steht für die politische Mitte, für Rechtsstaatlichkeit und Maß. Wer die Demokratie stärken will, darf ihr keine Gegner zur Seite stellen."
Marco Schulz schreibt: "Der Unvereinbarkeitsbeschluss muss weg, weil die Zusammensetzung des Bundestags den Volkswillen zum Ausdruck bringt. Dieser muss sich auch in der Arbeit des Parlaments widerspiegeln. So wie bisher ist es nur ein Teil des Gesamtwillens und damit kein vollumfänglich funktionierendes und demokratisch legitimes Parlament."
"Sie können es tun, aber auch lassen"
"Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist absolut richtig", sagt Jörn Christoph Ehlers. "Mit einer gesichert rechtsextremen Partei, die ein Gegner unseres Systems, unserer Demokratie und unserer Verfassung ist, darf es keinerlei Zusammenarbeit geben – weder auf Landes- noch auf Bundesebene. Da spielt auch keine Rolle, dass die AfD demokratisch gewählt wurde."
Mit der Linken verhalte es sich nach Ansicht des t-online-Nutzers genauso: "Eine Zusammenarbeit mit der Nachfolgepartei der SED-Verbrecher ist für die Union absolut inakzeptabel und sollte es auch für jeden Demokraten sein. Außerdem gehört zu einer Demokratie auch, dass Politiker nicht gezwungen sind, mit bestimmten Leuten und Parteien zu reden. Sie können es tun, aber auch lassen."
"Es darf keine Unvereinbarkeit geben"
Konstanze Jutzi ist gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss, wenn es um die AfD, nicht aber die Linke geht: "Die AfD als stärkste Oppositionspartei muss einbezogen werden, zumindest punktuell. Gegen die Linke, mit ihren staats- und demokratiefeindlichen Ansichten und Ideologien, muss aber eine Brandmauer gezogen werden."
Für Michael Eberhard verhält es sich genau anders herum: "Die Linke ist demokratisch und steht zur Verfassung. Also darf es keine Unvereinbarkeit mit ihr geben. Die AfD jedoch ist rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich. Gegen solch eine menschenverachtende und faschistische Partei muss es einen Unvereinbarkeitsbeschluss geben."
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