Anzeige
Arbeit Gericht schützt private Handynummern von Arbeitnehmern
Von dpa
Aktualisiert am 21.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Erfurt (dpa) - Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Dieser könne auch auf anderem Weg sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall erreicht werden können, begründete das Gericht in Erfurt seine Entscheidung. Nur unter besonderen Bedingungen und in engen Grenzen habe ein Arbeitgeber das Recht auf Kenntnis der privaten Handynummer eines Angestellten.
ShoppingAnzeigen
Wirtschaftsexperte soll Kriegsführung optimieren
Newsblog zum Krieg in Nahost
Meinung|Tagesanbruch
Russlands Imperialismus
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Parlamentswahl in Katalonien
Neues Amt steht bereits fest
Gouverneurin von South Dakota
Russische Offensive auf Charkiw