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Klimakrise: Expertenrat stellt Verkehrssektor vernichtendes Urteil aus


Weiterer Sektor betroffen
Expertenrat: Verkehrssektor verfehlt Klimaziele deutlich

Von dpa
Aktualisiert am 15.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Voker WissingVergrößern des BildesVerkehrsminister Volker Wissing, FDP (Archivbild): Auch im Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen schneidet der Sektor seines Ministeriums schlecht ab. (Quelle: Hannes P Albert/dpa/dpa-bilder)
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Der Expertenrat für Klimafragen kritisiert das Verkehrsministerium in seinem Bericht scharf. Doch auch ein anderer Sektor bedroht die Klimaziele.

Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hat erneut eine deutliche Verfehlung der Klimavorgaben im Verkehrsbereich festgestellt. Statt den erlaubten 133 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten stieß dieser Sektor demnach im vergangenen Jahr 146 Millionen Tonnen Treibhausgase aus. Das schreiben die Fachleute in ihrem am Montag in Berlin veröffentlichten Prüfbericht. Dieser bezieht sich auf Daten des Umweltbundesamts (UBA), die im März vorgestellt wurden. Zur besseren Vergleichbarkeit werden dabei andere Treibhausgase in CO₂ umgerechnet.

Insgesamt sind die Klimaemissionen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 Prozent gesunken. Im Großen und Ganzen bestätigte das Expertengremium diese Auswertung. Die Experten schätzten jedoch, dass die Einsparungen nicht unbedingt auf Entwicklungen zurückzuführen seien, die sich in den kommenden Jahren fortführen würden.

Allerdings verfehlt der Verkehrssektor sein Klimaziel das dritte Jahr in Folge. "Hier kriegen wir ein europäisches Problem", sagte die Vize-Vorsitzende des Rates, Dr. Brigitte Knopf, mit Blick auf die Emissionen im Verkehrsbereich. Dass es im Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) weitere Maßnahmen braucht, um den Zielen näherzukommen, würde auf der Hand liegen, sagte der Vorsitzende Prof. Dr. Hans-Martin Henning in der Bundespressekonferenz.

Gebäudebreich schlittert an Klima-Zielen vorbei

Auch der Gebäudesektor verpasste sein Ziel nach UBA-Berechnungen knapp, was der Expertenrat angesichts großer Unsicherheit bei den berechneten Daten aber weder bestätigen noch verwerfen möchten. "Das Umweltbundesamt hätte zu keinen anderen Daten kommen müssen, aber können", hieß es in der Bundespressekonferenz vom Vorsitzenden Prof. Dr. Hans-Martin Henning. Dennoch müsse auch hier nun das gesetzlich vorgeschriebene Sofortprogramm zum Nachsteuern vorgelegt werden, so die Fachleute. Bis Mitte Juli müssen diese laut den Experten vorgelegt werden, wie Knopf auf der Pressekonferenz betonte.

Wie die Ausgestaltung der Sofortprogramme interpretiert werde, sei laut Knopf jedoch nicht einheitlich geregelt. Man könne diese beispielsweise so auslegen, dass sie bis zum Folgejahr erfolgen sollen, eine andere Interpretation sieht Finanzierungsplan als Möglichkeit vor.

Wenn Bereiche Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien der Bundesregierung mit Sofortprogrammen nachlegen. Die jährlich zulässigen Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude stehen im Klimaschutzgesetz. Die bisher beschlossenen Maßnahmen reichten nicht aus, betonte der Expertenrat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundespressekonferenz 15. April 2024
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