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USA: Größte Wasserrutsche der Welt wird abgerissen


Größte Wasserrutsche der Welt wird abgerissen

Von ap
24.11.2016Lesedauer: 2 Min.
17 Stockwerke hoch: Die "Verrückt-Rutsche" im Schlitterbahn-Wasserpark in Kansas war die größte Rutsche der Welt.Vergrößern des Bildes17 Stockwerke hoch: Die "Verrückt-Rutsche" im Schlitterbahn-Wasserpark in Kansas war die größte Rutsche der Welt. (Quelle: dpa-bilder)
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Im vergangenen Sommer kam ein Junge bei der Fahrt auf der angeblich höchsten Wasserrutsche der Welt auf grausige Art zu Tode. Nun wird das Fahrgeschäft abgerissen.

Die Maßnahme sei eine Reaktion auf die Verunsicherung von Besuchern des Freizeitparks "Schlitterbahn" in Kansas City, teilten die Verantwortlichen mit. Mit einem möglichem juristischen Vergleich habe die Entscheidung nichts zu tun.

Junge wurde enthauptet

Auf der Wasserrutsche mit dem deutschen Namen "Verrückt" war der zehnjährige Caleb Schwab Anfang August tödlich verunglückt. Nach Angaben eines Ermittlers wurde der Junge enthauptet. Bei der Fahrt sollen sich Augenzeugen zufolge die Nylon-Sicherheitsgurte gelöst haben. Caleb war der Sohn eines republikanischen Abgeordneten im Parlament von Kansas.

Der Vergnügungspark hatte das Fahrgeschäft als höchste Wasserrutsche der Welt beworben.

Seit dem Unglück ist die "Verrückt"-Rusche geschlossen. Sobald die Ermittlungen vorbei seien und eine gerichtliche Erlaubnis vorliege, werde sie dauerhaft von einem Turm entfernt, erklärte die in Texas ansässigen Betreiberfirma von Schlitterbahn Waterparks and Resorts. Der Schritt sei "die einzig richtige Herangehensweise."

Mit 112 km/h in die Tiefe rasen

Auf der Wasserrutsche konnten Besucher in einem Floß aus einer Höhe von 17 Stockwerken mit bis zu 112 Stundenkilometern hinunterrasen, dann ging es über eine Anhöhe wieder nach oben und nach einem 15 Meter tiefen Abstieg in einen Pool.

Die Überprüfung von Wasserrutschen und anderen Geschäften steht seit dem Tod von Caleb Schwab verstärkt im Fokus. Der Staat Kansas ist bisher für lockere Vorschriften bekannt: Zwar sind jährliche Inspektionen von festen Fahrgeschäften in Freizeitparks Pflicht, doch dürfen sie von Privatgutachtern ausgeführt werden. Die Betreiberfirma von "Schlitterbahn" betrieb unter Abgeordneten Lobbyarbeit, damit diese Regel bestehen blieb.

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