Digitale Inhalte fallen an die Erben
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Quelle: Uli Deck/dpaVerkündung des Urteils: Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem Nutzerkonto der Tochter gewähren.
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Quelle: Lukas Schulze/dpaEin Facebook-Profil im "Gedenkzustand" bleibt für alle Kontakte des Verstorbenen zur Erinnerung erreichbar. Sich einloggen und etwas ändern kann aber niemand mehr.