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Digitale Inhalte fallen an die Erben


Digitale Inhalte fallen an die Erben

Verkündung des Urteils: Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem Nutzerkonto der Tochter gewähren.
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Quelle: Uli Deck/dpa

Verkündung des Urteils: Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem Nutzerkonto der Tochter gewähren.

Ein Facebook-Profil im "Gedenkzustand" bleibt für alle Kontakte des Verstorbenen zur Erinnerung erreichbar.
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Quelle: Lukas Schulze/dpa

Ein Facebook-Profil im "Gedenkzustand" bleibt für alle Kontakte des Verstorbenen zur Erinnerung erreichbar. Sich einloggen und etwas ändern kann aber niemand mehr.




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