Für eine Frau aus Schleswig-Holstein wird ein Ausflug ins Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern teuer. Sie verstieß mit einem Spaziergang am Meer gegen Corona-Regeln.
Wegen der Corona-Pandemie lässt Mecklenburg-Vorpommern keine Tagesgäste zu. Eine Touristin aus Schleswig-Holstein wusste das nicht, als sie im November zu einem Spaziergang am Strand bei der Stadt Rosenhagen aufbrach. Im Dezember kam dann die Rechnung: Die Besucherin muss 178,50 Euro Strafe zahlen.
Mecklenburg–Vorpommern setzt das Verbot von Tagesgästen strikt um. An den Parkplätzen, die sich an den Strandbereichen befinden, finden täglich Kontrollen statt. Personen, die noch beim Einparken erwischt werden, bekommen eine Aufforderung, das Bundesland zu verlassen.
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Dieses Glück hatte die Lübeckerin nicht. Sie bekam zunächst eine Aufforderung zu einer Stellungnahme zugeschickt. Ihre Ausführungen haben die Behörden aber nicht überzeugen können und so folgte nun der Bußgeldbescheid.