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Kreis Rostock: Landgericht verurteilt Mann für Mord an Eltern und Schwester


Mit Armbrust und Machete
Eltern und Schwester getötet: Dreifachmörder verurteilt

Von afp
Aktualisiert am 13.03.2023Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230313-99-930998Vergrößern des BildesDer Angeklagte im Dreifachmord-Prozess in Rostock ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Quelle: Frank Hormann)
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Mit Pfeilen in den Kopf hat ein Mann im Landkreis Rostock seine Eltern und seine Schwester getötet. Nun hat das Landgericht ein Urteil gefällt.

Das Rostocker Landgericht hat einen 27 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, der im vorigen Jahr in Rövershagen Vater, Mutter und Schwester mit einer Armbrust und einer Gartenmachete ermordete.

Die Kammer stellte am Montag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Der Angeklagte sei "mit äußerster Brutalität und Kaltherzigkeit vorgegangen", sagte Richter Peter Goebels.

Der Deutsche hatte seinen völlig arglosen Opfern im Februar vorigen Jahres im elterlichen Wohnhaus in Rövershagen (Landkreis Rostock) zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils Pfeile in den Kopf geschossen. Da die Opfer nicht sofort tot waren, stach er mit einer Gartenmachete mit einer 23 Zentimeter langen Klinge auf sie ein. Die Leichen lagerte er zunächst drei Wochen in dem Haus und vergrub sie später mit einem Bagger an einem einsamen Feldrand.

"Hass auf alle"

Der 27-Jährige hatte seit dem ersten Prozesstag am 15. November geschwiegen, die Taten aber zuvor in polizeilichen Vernehmungen eingeräumt. Bei der Polizei gab er damals als Motiv "Hass auf alle" an. Nach Worten des Staatsanwaltes löschte er seine nächsten Angehörigen heimtückisch und brutal aus und handelte dabei "eiskalt" und empathielos.

Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Aus ihrer Sicht hätten alle Beweise, Aussagen und Gutachten nicht verwertet dürfen, da ihr Mandant bei der polizeilichen Vernehmung nicht oder nicht ausreichend über seine Rechte belehrt worden sei. Im Gerichtssaal saßen auch bei der Urteilsverkündung mehrere Familienangehörige der Opfer. Viele von ihnen hatten alle 16 Verhandlungstage verfolgt und teilweise auch als Zeugen ausgesagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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