Beliebte Partydroge frei verkäuflich Zwillinge getötet: Raser offenbar unter Einfluss von Lachgas

Drei junge Menschen sind in Frankfurt unterwegs, als ein Toyota-Fahrer angerast kommt. Die Fahrt endet fatal – und ein Detail ist brisant.
Nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Frankfurt ist ein 23-Jähriger festgenommen und inhaftiert worden. Ihm wird vorgeworfen, mit seinem Toyota Zwillinge getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt zu haben. Der Haftbefehl lautet auf fahrlässige Tötung in zwei Fällen, versuchten Totschlag, schwere Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Jetzt kommt heraus: Offenbar stand der Fahrer unter dem Einfluss von Lachgas.
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Wie die Frankfurter Polizei mitteilte, ereignete sich das Drama bereits in der Nacht auf den 6. Juli. Der 23-jährige Staatenlose, der aus Syrien stammt, soll mit seinem Toyota durch die Frankfurter Innenstadt gerast sein. Auf einer großen Straße kam der Mann von der Spur ab.
Zwillinge besuchten ein Konzert – kurz darauf sind sie tot
Denn zur gleichen Zeit waren auf der Straße drei E-Scooter-Fahrer unterwegs: zwei 23 Jahre alte Zwillinge, die laut "Bild"-Informationen zuvor ein Konzert in der Nähe besucht hatten, sowie ein 27-Jähriger.
Der Toyota-Fahrer krachte erst gegen die beiden 23-Jährigen. Laut Polizei rammte er kurz darauf den 27-jährigen E-Scooter-Fahrer. Dieser wurde zunächst gegen die Windschutzscheibe geschleudert und blieb auf der Motorhaube liegen.
Den Toyota-Fahrer bewegte das aber offenbar weiterhin nicht zum Anhalten. Er fuhr noch rund 150 Meter weiter, bis der 27-Jährige von der Motorhaube auf die Straße geschleudert wurde. Der E-Scooter-Fahrer zog sich schwere Verletzungen zu, ihm musste ein Bein amputiert werden.

Lachgas-Konsum und Autofahren: Diese Regeln gibt es
Wer unter Lachgas Auto fährt, macht sich nach §316 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Dort heißt es: "Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist."
Lachgas kann Ohnmacht und Halluzinationen auslösen
Der 23-jährige Fahrer stellte sich noch während der Unfallaufnahme. Wie die Polizei mitteilte, soll er zuvor Lachgas konsumiert haben. Dabei handelt es sich um eine bisher legal verkäufliche und bei jungen Menschen beliebte Partydroge.
Im Gehirn führt das Gas beim Einatmen schnell zu euphorischen und entspannenden Gefühlen. Außerdem verändert sich kurzzeitig die Wahrnehmung der Umgebung und der Zeit. Nach wenigen Minuten ist die Wirkung vorbei.
Das Einatmen kann zu Beschwerden wie Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen und Kribbeln führen. Lachgas kann auch Übelkeit, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und Ohnmacht auslösen. Leichte Halluzinationen sind ebenfalls möglich.
Das Bundeskabinett hatte Anfang Juli eine Verschärfung der Regeln für Lachgas auf den Weg gebracht: Erwerb und Besitz sollen für Minderjährige verboten werden. Einzelne Städte haben bereits reagiert. Am Mittwoch tritt etwa in Frankfurt ein komplettes Konsumverbot für Minderjährige in Kraft. Auch Erwachsenen ist der Konsum an bestimmten Orten untersagt.
- auto-motor-und-sport.de: "Autofahren unter Lachgas: Führerschein in Gefahr?"
- hessenschau.de: "Frankfurt verbietet Lachgas-Konsum – auch für Erwachsene"
- bild.de: "Zwillinge sterben bei E-Scooter-Unfall – um 6.07 Uhr holten die Fahnder den Totraser" (kostenpflichtig)
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa