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Berlin: Freundin aus Mordlust erschossen – Haft für zwei Männer


Urteil in Berlin
Freundin aus Mordlust erschossen – Haftstrafen

Von afp, dpa
Aktualisiert am 22.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine Freske der Gerechtigkeitsgöttin mit verbundenen Augen: Der Richter ließ keine strafmildernden Umstände gelten. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEine Freske der Gerechtigkeitsgöttin mit verbundenen Augen: Der Richter ließ keine strafmildernden Umstände gelten. (Symbolbild) (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Sie töteten, um einen Menschen sterben zu sehen: In Berlin hat das Landgericht zwei Männer zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie hatten die Freundin des einen Angeklagten erschossen – aus Neugier.

Nach dem Tod einer 25-jährigen Frau durch einen Kopfschuss hat das Berliner Landgericht gegen zwei Angeklagte lebenslange Freiheitsstrafen verhängt. Heimtückisch und aus Mordlust hätten die 30- und 40-jährigen Männer das Opfer ermordet, begründete das Gericht sein Urteil. Sie hätten die arglose Freundin des jüngeren Angeklagten getötet, "um zu sehen, wie es ist, wenn jemand stirbt". Es sei eine abscheuliche Tat.

Das Opfer war am späten Abend des 27. Dezember 2018 schwer verletzt in einer Toreinfahrt in Berlin-Neukölln nahe dem Tempelhofer Feld entdeckt worden. Sie starb wenig später in einem Krankenhaus. Die Angeklagten wurden Anfang Januar 2019 festgenommen. Der 30-Jährige hatte den Angaben zufolge damals erklärt, er habe "einfach mal jemanden abschießen" wollen. Beide Männer hätten sich in weiteren Vernehmungen dann gegenseitig belastet.

Eigentlich hatten die Männer ein anderes Opfer gewählt

Die Angeklagten sollen im Dezember 2018 eine halbautomatische Waffe aus dem Wohnwagen einer Bekannten gestohlen haben. Eigentlich sei es der Plan gewesen, den Vater des 40-Jährigen damit zu töten. Weil dieser aber "nicht greifbar" gewesen sei, entschieden sich die Männer schließlich, die Freundin des 30-Jährigen zu töten. Diese wartete noch nichtsahnend vor dem Campingplatz auf die beiden Männer. Der 30-Jährige soll ihr zunächst in den Arm geschossen haben. Als dann der Lauf klemmte, versuchte er wohl acht Mal, den zweiten Schuss abzugeben.

Der andere Angeklagte reparierte die Waffe daraufhin und gab sie zurück. Der Partner der Frau gab dann den tödlichen Schuss in den Hinterkopf ab. Mit größter Wahrscheinlichkeit habe die junge Frau nicht begriffen, was ihr geschah, sagte der Richter. Die Männer bedeckten ihren Kopf nach der Tat mit einer Kapuze und verließen den Tatort, wie es hieß. Später erlitt die Frau den Hirntod.

Wie der Richter ausführte, war die Vergangenheit der Männer von Drogen, Alkohol und Obdachlosigkeit geprägt. Der 30-Jährige und das Opfer waren demnach zum Tatzeitpunkt erst seit Kurzem zusammen.

Die Ehrlichkeit half den Männern nicht

Die Richter erkannten keine strafmildernden Umstände an: Die beiden Männer hätten trotz ihres Alkoholkonsums an dem Tag keine verminderte Steuerungsfähigkeit gehabt, sagte der Vorsitzende Richter. Mit ihren Geständnissen hätten sie außerdem zwar zur Aufklärung beigetragen – solche Hilfe könne, müsse aber nicht zu einer geringeren Strafe führen. In diesem Fall entschieden sich die Richter dagegen.

Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Hintergrund seien ihre Alkoholprobleme. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Haftstrafen von elf beziehungsweise neun Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa, AFP
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