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Fritz von Weizsäcker: Anklage nach Messerangriff erhoben


Tatmotiv wahnhafter Hass
Nach Messerangriff auf Fritz von Weizsäcker: Anklage erhoben

Von afp
06.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Festnahme in der Berliner Schlosspark-Klinik: Fritz von Weizsäcker hielt hier einen Vortrag, als er mit einem Messer angegriffen und getötet wurde (Archivbild).Vergrößern des BildesFestnahme in der Berliner Schlosspark-Klinik: Fritz von Weizsäcker hielt hier einen Vortrag, als er mit einem Messer angegriffen und getötet wurde (Archivbild). (Quelle: Paul Zinken/dpa-bilder)
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Im November letzten Jahres wurde der Sohn des ehemaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker angegriffen und mit einem Messerstich getötet. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Dreieinhalb Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben. Der 57-jährige Gregor S. soll den Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker am 19. November nach einem Vortrag des Mediziners unvermittelt angegriffen und durch einen Halsstich mit einem Klappmesser getötet haben, wie die Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Einen Polizeibeamten vor Ort soll der Angeschuldigte ebenfalls mit dem Messer angegriffen und schwer verletzt haben, wie die Ermittler weiter erklärten. Der Beamte war außerhalb seines Diensts und privat unter den Zuhörern. Er überwältigte den Angeschuldigten demnach. Von Weizsäcker starb noch am Tatort an den Folgen des Stichs in den Hals. S. wurde am Tattag festgenommen.

Der 57-Jährige soll die Tat seit längerer Zeit geplant und eigens aus Rheinland-Pfalz angereist sein. Tatmotiv soll ein wahnhafter Hass auf die Familie des ehemaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker sein, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Inwieweit die Schuldfähigkeit des Angeschuldigten eingeschränkt oder gar aufgehoben sei, müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden. Die Tat hatte bundesweit große Bestürzung ausgelöst.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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