Schlecker-Verteidigung Forderung nach Haftstrafe überzogen
Von dpa
Aktualisiert am 21.11.2017Lesedauer: 1 Min.

Die Verteidiger von Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker halten die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Gefängnisstrafe für ihren Mandanten für überzogen. Anwalt Norbert Scharf sprach in seinem Plädoyer im Bankrottprozess gegen Schlecker in Stuttgart von einem minder schweren Fall, empfahl dem Gericht selbst aber kein konkretes Strafmaß für den 73-Jährigen.
Die Vertreter der Anklage hatten zuvor drei Jahre Haft für den Gründer der einst größten Drogeriemarktkette Europas gefordert. Sie werfen ihm vor, im Angesicht der drohenden Insolvenz Geld beiseite geschafft zu haben. Auch für Schleckers mitangeklagte Kinder Lars und Meike forderten sie Haftstrafen. Das Urteil soll am kommenden Montag gesprochen werden.
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