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Gießen: Angeklagter im Entführungsfall Würth freigesprochen


Landgericht Gießen
Angeklagter im Entführungsfall Würth freigesprochen

Von dpa
Aktualisiert am 27.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Angeklagter im Entführungsfall Würth: Der 48-Jährige wurde am Dienstag freigesprochen.Vergrößern des Bildes
Angeklagter im Entführungsfall Würth: Der 48-Jährige wurde am Dienstag freigesprochen. (Quelle: Silas Stein/dpa)
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Der behinderte Sohn von Unternehmer Reinhold Würth wird im Sommer 2015 entführt. Der Angeklagte im Prozess um den Erpressungsversuch ist nun freigesprochen worden. Wer aber steckt hinter der Tat?

Im Prozess um die Entführung des Sohnes von Milliardär Reinhold Würth hat das Landgericht Gießen den 48-jährigen Angeklagten freigesprochen. Nach der Würdigung aller Indizien "bleiben Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten", begründete der Vorsitzende Richter am Dienstag das Urteil.

Das Entführungsopfer ist der Sohn des baden-württembergischen Unternehmers und "Schraubenkönigs" Würth. Der damals 50-jährige Markus Würth wurde im Juni 2015 aus einer Wohngemeinschaft für behinderte und nicht-behinderte Menschen im hessischen Schlitz entführt. Ein Erpresser forderte am Telefon drei Millionen Euro Lösegeld. Die Übergabe scheiterte jedoch. Nach etwa 20 Stunden war die Entführung vorbei: Der Erpresser verriet den Aufenthaltsort des 50-Jährigen, der nahezu unversehrt an einem Baum gekettet in einem Wald bei Würzburg in Bayern gefunden wurde.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter Komplizen hatte. Das Vorgehen sei auch deshalb besonders verwerflich, weil das Opfer wegen seiner Behinderung "stark intellektuell eingeschränkt" sei, befand die Staatsanwaltschaft. Sie hatte dreieinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Ermittler sahen Angeklagten überführt

Zu den wichtigsten Beweismitteln in dem Indizienprozess gehörte ein Stimmgutachten. Dafür hatten Experten die aufgezeichnete Stimme des Erpressers untersucht. Die Analyse lieferte unter anderem Erkenntnisse zur Region, aus der der Anrufer vermutlich stammt und wo er Deutsch gelernt haben könnte. Denn dieser sprach mit einem deutlichen Akzent.

Das erstellte Profil passte aus Sicht der Ermittler zu dem angeklagten Serben. Die Gutachter kamen zudem nach einem Vergleich der Stimme des Angeklagten mit der Erpresserstimme zu dem Ergebnis, dass die Sprecher «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» identisch seien. Eine Zeugin aus dem Rhein-Main-Gebiet hatte die Ermittler auf die Spur des nun freigesprochenen 48-Jährigen gebracht.


Doch dem Gericht reichte das Gutachten nicht für eine Verurteilung. Dafür seien weitere Indizien nötig gewesen, die sicher auf den Angeklagten als Erpresser deuteten, befanden die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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