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Bundestagswahl: Wer wählt den Spitzenkandidaten einer Partei?


Wahlkampf
Wer wählt den Spitzenkandidaten einer Partei?

  • Fabian Jahoda
Von Fabian Jahoda

11.08.2021Lesedauer: 2 Min.
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Die CDU Thüringen wählt ihren Spitzenkandidaten zur Landtagswahl auf der sogenannten Landesvertreterversammlung.Vergrößern des Bildes
Die CDU Thüringen wählt ihren Spitzenkandidaten zur Landtagswahl auf der sogenannten Landesvertreterversammlung. (Quelle: imago-images-bilder)

Ob Bundestags- oder Landtagswahl, für gewöhnlich stellen Parteien bei der Wahl eine Person ganz besonders heraus: den Spitzenkandidaten. Doch wer wählt den eigentlich?

Häufig spricht man bei Wahlen vom sogenannten Spitzenkandidaten. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff?

Vereinfacht lässt sich sagen, dass es sich beim Spitzenkandidaten um die wichtigste Person einer Partei im jeweiligen Wahlkampf handelt. Im Bezug auf Landtagswahlen ist damit der Mensch gemeint, der die Liste der Partei anführt. Er zieht – nach Berücksichtigung etwaiger Direktmandate – als erstes für die Partei in das Parlament ein.

Leitfiguren und Landeslisten

Auch bei Bundestagswahlen haben die Parteien für jedes Bundesland eine eigene Liste. Dennoch spricht man meist nur von einer Person als Spitzenkandidat. Hier ist damit häufig die bundesweite Leitfigur des Wahlkampfes gemeint. Oftmals ist dies gleichzeitig der Vorsitzende oder die Vorsitzende einer Partei. Meistens führt diese Person auch die Landesliste eines Bundeslandes an.

Solche Listen und damit auch der Spitzenkandidat einer Landtagswahl müssen nach strengen rechtlichen Rahmenbedingungen gewählt werden. Sie werden in geheimer Wahl auf einer entsprechenden Versammlung, in der Regel von Delegierten aus den Kreisverbänden der Partei, gewählt. Der ordnungsgemäße Wahlablauf muss von zwei Personen an Eides statt versichert werden.

Begriff ist nicht verbindlich

Anders sieht es bei Bundestagswahlen aus. Abseits der Listenaufstellung gibt es hier keine gesetzlichen Bestimmungen. Teilweise haben die einzelnen Parteien in ihren Satzungen geregelt, wie der Kanzler- oder Spitzenkandidat einer Partei zu bestimmen ist. Häufig wird die Person von einem Bundesparteitag oder gegebenenfalls auch nur vom Bundesvorstand gewählt.

Im Gegenzug gibt es hier allerdings auch keine rechtlichen Verpflichtungen. Der aufgestellte Kanzlerkandidat einer Partei muss dementsprechend nicht zwangsläufig wirklich als Kanzlerkandidat im Bundestag antreten.

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