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Aachen führt 2026 Übernachtungssteuer ein – Preise und für wen sie gilt


Übernachtungssteuer
Stadt will ab 2026 Touristen zur Kasse bitten

Von t-online, abr

12.05.2025Lesedauer: 2 Min.
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Aachen von oben (Archivbild): Bald sollen Touristen eine Übernachtungsgebühr zahlen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Hugo Kurk)
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Aachen startet einen neuen Anlauf für eine Touristenabgabe. Profitieren soll die städtische Infrastruktur – doch es gibt Ausnahmen.

Die Stadt Aachen will ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungsabgabe erheben. Das geht aus einer Vorlage des Finanzausschusses der Stadt hervor. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2022. Demnach ist eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen mit dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit vereinbar.

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Die Abgabe soll 2,50 Euro pro Nacht betragen und gilt für alle Gäste, die privat in Hotels, Pensionen, Gasthöfen oder Jugendherbergen übernachten. Bei längeren Aufenthalten ist die Zahlung auf 21 Übernachtungen pro Jahr und Betrieb begrenzt. Wer aus beruflichen Gründen in Aachen übernachtet, muss die Abgabe nicht zahlen – das war bereits früher rechtlich ausgeschlossen.

Stadt Aachen reagiert auf Touristenansturm

Hintergrund ist die steigende Zahl an Übernachtungen in der Stadt. Im Jahr 2024 wurden rund 1.080.000 Übernachtungen gezählt. Allein im Januar 2025 lag der Zuwachs bei 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Stadt sieht darin eine Belastung für Infrastruktur und öffentliche Dienste – etwa Müllabfuhr, Nahverkehr oder Sicherheitsdienste. Mit den Einnahmen aus der Abgabe sollen diese Kosten künftig auch von den Gästen mitgetragen werden.

Das neue Vorhaben ist kein Alleingang: Städte wie Köln, Düsseldorf und Münster haben nach dem Verfassungsgerichtsurteil bereits ähnliche Regelungen umgesetzt. Auch kleinere Orte in der Städteregion wie Simmerath, Heimbach oder Hürtgenwald verlangen inzwischen eine Übernachtungssteuer.

Kontrollen zur Einhaltung geplant

In Aachen war 2012 bereits eine Übernachtungsabgabe eingeführt worden. Sie wurde aber noch im selben Jahr rückwirkend aufgehoben. Der Grund: Ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte beruflich veranlasste Übernachtungen von der Abgabe ausgenommen, was die damalige Satzung rechtlich angreifbar machte.

Um Steuerbetrug zu vermeiden, soll im Fachbereich Steuern ein Prüf- und Außendienst aufgebaut werden. Dieser soll nicht nur Buchungen und Zahlungen, sondern auch Anbieter auf Plattformen wie Airbnb oder Booking kontrollieren. Geplant sind regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen bei Betrieben sowie digitale Analysen.

Nicht abgabepflichtig sind künftig Minderjährige in Jugendhilfeeinrichtungen, Teilnehmer an Klassenfahrten sowie Gäste, die bereits einen Kurbeitrag leisten.

Verwendete Quellen
  • ratsinfo.aachen.de: Vorlage vom 6. Mai 2025
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