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Düren: Gericht bestätigt Kürzung von Spelthahns Dienstbezügen


Affäre um Dürener Landrat
Gericht bestätigt Kürzung von Spelthahns Dienstbezügen

Von t-online
21.07.2025 - 17:43 UhrLesedauer: 1 Min.
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Wolfgang Spelthahn (Archivbild): Er erhält zukünftig weniger Geld. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Das OVG Münster erlaubt die Kürzung der Bezüge von Wolfgang Spelthahn. Gegen den CDU-Politiker laufen Ermittlungen wegen möglicher Amtsverstöße.

Der suspendierte Landrat des Kreises Düren, Wolfgang Spelthahn (CDU), erhält künftig gekürzte Dienstbezüge. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit Beschluss vom 16. Juli entschieden und damit die Anordnung der Bezirksregierung Köln bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Grundlage der Kürzung sind strafrechtliche und disziplinarische Ermittlungen gegen Spelthahn. Er steht im Verdacht, in seiner Funktion als Landrat an Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen durch die Ausländerbehörde des Kreises Düren beteiligt gewesen zu sein. Öffentlich bekannt wurde der Vorgang unter dem Begriff "Schleuseraffäre".

Bezirksregierung Köln legt erfolgreich Beschwerde ein

Im April hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst die Kürzung der Dienstbezüge gestoppt. Als Begründung führten die Richter an, dass Spelthahn voraussichtlich im Anschluss an die Kommunalwahl zum 1. November 2025 in Ruhestand treten werde. Eine endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sei deshalb dann rechtlich nicht mehr möglich.

Die Bezirksregierung Köln legte dagegen erfolgreich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Die Richter in Münster sahen den nahenden Ruhestand Spelthahns als keinen Grund an, auf eine Kürzung der Dienstbezüge während seiner Suspendierung zu verzichten.

Gegen die Suspendierung selbst läuft weiterhin ein gesondertes Verfahren, ebenfalls vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits diese Maßnahme bestätigt.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bezirksregierung Köln vom 21. Juli 2025 (per Mail)
  • Eigene Artikel
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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