Kein Online-Austritt möglich So funktioniert der Kirchenaustritt in Aachen

Wer in Aachen aus der Kirche austreten will, braucht bestimmte Unterlagen – ein wichtiges Detail bleibt oft unbeachtet.
Der Kirchenaustritt in Aachen erfolgt ausschließlich über einen entsprechenden Termin beim Amtsgericht Aachen am Adalbertsteinweg 92. Austritte via Internet oder Post sind nicht möglich.
Die Terminbuchung erfolgt über justiztermine.nrw.de oder die Webseite des Amtsgerichts.
Benötigte Unterlagen und Vorbereitung
Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung. Wichtig: Kaufen Sie vorab eine elektronische Kostenmarke für 30 Euro unter justiz.de/kostenmarke und drucken Sie die Quittung aus.
Vor Ort müssen Sie Angaben zu Ihrem Namen, Geburtsdatum und -ort, Ihrer Adresse, dem Familienstand und der Kirche machen, aus der Sie austreten möchten. Hilfreich sind auch Angaben zur Taufpfarrei.
Ablauf beim Amtsgericht
Die Austrittserklärung müssen Sie persönlich abgeben. Das Amtsgericht nimmt Ihre Erklärung auf und protokolliert sie.
Steuern und Kirchgeld: Diese Folgen hat ein Austritt aus der Kirche
Alternativ ist eine schriftliche, öffentlich beglaubigte Erklärung möglich.
Sie verursacht zusätzliche Notarkosten, ist eher unüblich und verursacht einen deutlichen Mehraufwand.
Kosten und Zahlung
Die Gebühr beträgt 30 Euro pro Person. Die Zahlung erfolgt vorab durch den Kauf einer elektronischen Kostenmarke. Bei Kreditkartenzahlung ist die Kostenmarke sofort gültig, es können aber zusätzliche Gebühren anfallen. Bringen Sie die Kostenmarke und die Quittung unbedingt zum Termin mit. Ohne diese Unterlagen kann der Austritt nicht vollzogen werden.
Rechtswirksamkeit und steuerliche Folgen
Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem Sie die Erklärung abgeben. Sie erhalten eine Austrittsbescheinigung, die Sie sorgfältig aufbewahren sollten. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird. Das Finanzamt wird automatisch informiert. Legen Sie die Bescheinigung dennoch Ihrem Arbeitgeber oder Steuerberater vor.
Besonderheiten und Konfessionen
Für Minderjährige gelten besondere Regelungen: Ab 14 Jahren können Jugendliche selbst austreten. Kinder unter 14 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Austritt gegen den Willen des Kindes nicht möglich.
Die Austrittserklärung muss die Kirche oder Religionsgemeinschaft eindeutig benennen. Unklare Angaben können zu Verzögerungen führen. Für alle anerkannten Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt das gleiche Verfahren. Es gibt keine abweichenden Regelungen für bestimmte Konfessionen in Nordrhein-Westfalen.
- ag-aachen.nrw.de: "Amtsgericht Aachen: Kirchenaustritte"
- ag-aachen.nrw.de: "Amtsgericht Aachen: Elektronische Kostenmarke"
- serviceportal.aachen.de: "Kirchenaustritt - Serviceportal der Stadt Aachen"
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