Freie Wähler drängten auf Einführung Bezahlkarte in Heinsberg kommt – nicht ohne Probleme

In Heinsberg wird 2026 die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Die Freien Wähler drängen darauf, das Konzept schon eher umzusetzen. Doch es gibt Schwierigkeiten.
Die Stadt Heinsberg hat beschlossen, die Bezahlkarte für Geflüchtete spätestens zum 1. Januar 2026 einzuführen. Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, kann sie auch früher starten. Das hat der Stadtrat Anfang Juli entschieden.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine funktionierende Schnittstelle zwischen dem landesweiten System "Socialcard-Navigator" und dem kommunalen Fachverfahren. Ohne diese Schnittstelle müssten Daten manuell übertragen werden. Bürgermeister Kai Louis sagte der "Aachener Zeitung" aber, dass dies zu einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung führen würde. Diese müsse Daten dann kleinteilig manuell eingeben. Dem Land sei die Problematik bekannt. Auch einige technische Fragen seien noch nicht geklärt. Erst wenn die Probleme beseitigt wären, könne die Karte genutzt werden.
Freie Wähler hätten die Obergrenze bei 50 Euro angesetzt
Ursprünglich hatten die Freien Wähler beantragt, die Bezahlkarte bereits zum 1. Oktober 2025 einzuführen – mit einer Bargeldobergrenze von 50 Euro monatlich. Im Laufe der Diskussion wurde dieser Termin allerdings aufgegeben. Und auch die niedrigere Obergrenze. Die Fraktion hielt aber an der grundsätzlichen Einführung fest. Sie sprach sich zudem auch weiterhin für eine frühzeitigere Einführung aus.
Die Begründung: Es bestehe die Gefahr, dass Kommunen, die Leistungen weiterhin in Bar gewährten, vorrangig von Asylbewerbern aufgesucht würden. So heißt es im Antrag der Partei. Es gelte, diese "Sogwirkung" für die Stadt Heinsberg zu verhindern. Vor allem, da bereits eine andere Kommune im Kreis die vorzeitige Einführung der Karte beschlossen habe.
In Heinsberg sind aktuell rund 60 Personen betroffen
Aktuell wären in Heinsberg rund 60 Personen betroffen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ausgenommen sind ukrainische Geflüchtete mit Aufenthaltstitel. Die Bezahlkarte ersetzt dabei nicht alle Zahlungswege. Zahlungen auf Girokonten oder Barleistungen bleiben in bestimmten Fällen möglich, etwa bei längerer Beschäftigung oder in Härtefällen. Auch mit der Bezahlkarte sollen monatliche Bargeldabhebungen von mehr als 50 Euro zulässig sein, zum Beispiel für Schulausstattung.
Die rechtliche Grundlage bildet die Bezahlkartenverordnung NRW. Diese sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vor. Kommunen müssen in dieser Zeit nur dann aktiv werden, wenn sie sich – wie die Stadt Aachen – gegen die Bezahlkarte entscheiden.
Das Land NRW hat angekündigt, an einer technischen Lösung für die Schnittstellen zu arbeiten. Ein konkreter Termin für deren Fertigstellung liegt derzeit nicht vor.
- Ratsinformationssystem der Stadt Heinsberg
- Abtrag der FW-Fraktion vom 27. Mai 2025 (PDF)
- aachener-zeitung.de: "Die Bezahlkarte für Flüchtlinge in Heinsberg kommt – spätestens 2026"