Brandstiftungsprozess in Aachen Flüchtlingsheim angezündet: Ist Angeklagter schuldfähig?

Acht Monate nach dem Brand in einer Geflüchtetenunterkunft in der Eifel könnte am Donnerstag das Urteil fallen. Brandsachverständiger und eine Psychiaterin sagen aus.
Im Prozess wegen versuchten Mordes nach einem Brand in einer Geflüchtetenunterkunft in der Eifel werden am Donnerstag die Gutachter gehört. Vor dem Landgericht Aachen äußern sich ein Brandsachverständiger und eine psychiatrische Gutachterin zur Tat und zur Person des Angeklagten. Es könnte bereits das Urteil fallen.
Der 35-jährige Algerier muss sich wegen versuchten Mordes in zehn Fällen verantworten. Nach Erkenntnissen der Ermittler soll der abgelehnte Asylbewerber am 23. November 2024 vormittags in einem unbelegten Zimmer der Unterkunft Feuer gelegt haben. Als Motiv vermuten die Ermittler seinen Wunsch, in eine andere Einrichtung verlegt zu werden.
Alle Bewohner retten sich rechtzeitig
Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich zehn weitere Bewohner in dem Flachbau. Einige schliefen noch, als das Feuer ausbrach. Alle konnten sich rechtzeitig ins Freie retten. Es gab keine Verletzten.
Der Angeklagte bestreitet die Tat. Am ersten Prozesstag beschuldigte er zwei Mitbewohner, das Feuer gelegt zu haben. Die Ermittlungen richteten sich jedoch früh gegen den 35-Jährigen, da er laut Zeugenaussagen wiederholt gedroht hatte, sich selbst und die Unterkunft anzuzünden.
Drogenkonsum: Schuldfähigkeit des Angeklagten ist zu prüfen
Ein zentraler Punkt der Verhandlung ist die Frage der Schuldfähigkeit. Der Angeklagte konsumiert seit Jahren Kokain und Cannabis. Die psychiatrische Gutachterin wird einschätzen, ob er zum Tatzeitpunkt schuldfähig war oder in die Psychiatrie eingewiesen werden sollte.
Der Algerier ist wegen zahlreicher weiterer Straftaten polizeibekannt. Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes droht ihm eine langjährige Freiheitsstrafe.
- Nachrichtenagentur dpa
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