Verwaltungsgericht Aachen Asylklage wird an anderes Gericht verwiesen

Ein türkischer Asylbewerber klagt gegen seine Zurückweisung an der Grenze. Das Verfahren landet nun vor einem anderen Gericht.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine Zurückweisung an der deutschen Grenze an das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgegeben. In Aachen sei man örtlich nicht zuständig, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit.
Der Mann hatte am 4. Juni bei der Einreise nach Deutschland Asyl beantragt und wurde nach Belgien zurückgewiesen. Inzwischen hält er sich im Raum Karlsruhe auf und hat dort eine feste Adresse.
Mit seiner Klage will der Asylbewerber erreichen, dass die Verweigerung seiner Einreise als rechtswidrig festgestellt wird. Die Entscheidung über den Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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