Beschwerde erfolgreich FDP darf doch an der Kommunalwahl teilnehmen
Der Landeswahlausschuss in Düsseldorf lässt die FDP zur Kommunalwahl in Aachen zu. Zuvor hatte der Kreiswahlausschuss die Partei abgewiesen.
Kehrtwende: Der Landeswahlausschuss in Düsseldorf hat am Montag entschieden, die FDP zur Kommunalwahl in Aachen am 14. September doch zuzulassen. Wie die Partei in einer Pressemitteilung schreibt, habe die Landeswahlleitung mehrheitlich dafür gestimmt, die Reserveliste für den Stadtrat sowie die Kandidatur von Wulf Pabst als Oberbürgermeister zu genehmigen.
Der Wahlausschuss der Stadt Aachen hatte am 11. Juli beschlossen, beide Wahlvorschläge der FDP zurückzuweisen. Grund waren laut Wahlleitung schwerwiegende Verstöße gegen die Vorgaben zur geheimen Abstimmung bei der parteiinternen Aufstellung.
Lediglich die FDP-Listen für die Bezirksvertretungen ließ der städtische Wahlausschuss zu. Gegen den Ausschluss der übrigen Vorschläge hatte der FDP-Kreisverband fristgerecht Beschwerde eingelegt.
Die jetzige Entscheidung bezeichnet die FDP als "Ohrfeige" für die Stadtverwaltung. Die Vorwürfe seien "fadenscheinig" gewesen und hätten der Partei "massiv geschadet". Man werde "interne Schlussfolgerungen" daraus ziehen und gleichzeitig den Wahlkampf mit "voller Kraft" aufnehmen, so die Partei.
- Eigene Artikel
- im.nrw: Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden zur Kommunalwahl 2025
- Pressemitteilung der FDP Aachen vom 28. Juli (per Mail)