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US-Elektrobauer | Tesla-Kontrolle: Amt sieht zunächst keine größeren Mängel


US-Elektrobauer
Tesla-Kontrolle: Amt sieht zunächst keine größeren Mängel

Von dpa
Aktualisiert am 04.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Tesla Werk Berlin BrandenburgVergrößern des BildesDer Rohbau der Batteriefabrik der Tesla Fabrik Berlin Brandenburg. (Quelle: Patrick Pleul/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der US-Elektroautobauer Tesla hat die staatlichen Auflagen zum Schutz vor Verunreinigungen und zum Naturschutz in der Fabrik in Grünheide nach Angaben des Brandenburger Landesumweltamts überwiegend erfüllt. Das geht aus ersten Ergebnissen einer umfassenden Prüfung durch Behörden vom 9. bis 20. Mai hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Bei der Prüfung des Immissionsschutzes wurden während der Kontrolle keine Sachverhalte festgestellt, die eine Untersagung des Betriebes rechtfertigen oder notwendig machen würden, teilte das Landesumweltamt mit. Die "Märkische Oderzeitung" hatte am Donnerstag darüber berichtet.

Das Landesumweltamt stellte einige kleinere Mängel fest. So hätten zum Beispiel Aufstellorte von Maschinen einige Meter im Vergleich zu den eingereichten Unterlagen aus dem Bauplan abgewichen. "Derartige Mängel können durch Aktualisierung beziehungsweise Nachführung der eingereichten Dokumente geheilt werden, sofern diese Abweichungen ohne Auswirkungen zum Beispiel auf Lärmschutzmaßnahmen oder andere relevante Vorgaben bleiben", teilte Sprecher Thomas Frey mit. Außerdem seien Betriebseinheiten als in Betrieb angezeigt worden, die noch nicht errichtet worden seien. Beide Mängel könnten abgestellt werden, ohne Einfluss auf den laufenden Betrieb zu nehmen.

Die Auflagen zum Artenschutz seien vollständig und fachgerecht umgesetzt worden, teilte das Landesumweltamt mit. Dazu zählten die Umsetzung von Populationen der Schlingnatter und der Zauneidechse, die Ausbringung von Nistkästen für Baumbrüter und ökologischer Waldumbau. Einige Ergebnisse der Prüfung von Auflagen in weiteren Bereichen lagen noch nicht vor. Die sogenannte Erstrevision der Behörden ist laut Umweltministerium ein üblicher Schritt nach Inbetriebnahme einer Fabrik.

Wenn Auflagen aus der Genehmigung nicht oder nicht vollständig erfüllt sind, setzt die zuständige Behörde den Angaben zufolge Nachfristen. Wenn dann immer noch Auflagen offen sind, kann es Zwangsmaßnahmen geben. Eine Untersagung des Betriebs kommt demnach nur bei unmittelbaren Gefahren in Betracht. Einige Bereiche wie die Batteriezellproduktion und Teile der Antriebsfertigung sind noch nicht in Betrieb gegangen.

In dem Werk in Grünheide läuft seit dem 22. März offiziell die Produktion von Elektroautos. Tesla will in einer ersten Phase rund 12 000 Mitarbeiter beschäftigen und etwa 500.000 Fahrzeuge im Jahr vom Band rollen lassen. Die Produktion wird allmählich hochgefahren. Eine Batteriefabrik ist im Bau.

Die Pläne von US-Elektroautobauers für eine Erweiterung des Geländes der Autofabrik in Grünheide bei Berlin haben eine erste Hürde genommen. Tesla will unter anderem einen Güterbahnhof, ein Service-Center, eine Betriebs-Kita und Schulungsräume errichten. Der Hauptausschuss der Gemeinde Grünheide empfahl der Gemeindevertretung am Donnerstag, ein Verfahren für einen neuen Bebauungsplan einzuleiten. Die Abstimmung fiel mit fünf zu vier Stimmen denkbar knapp aus. Die Gemeindevertretung berät darüber am 23. Juni. Der Umweltausschuss des Landtags machte am Freitag mit 13 Vertretern eine Exkursion und sah sich die Fabrik an.

Umweltschützer und Anwohner haben Vorbehalte gegen die Autofabrik, vor allem wegen des Verbrauchs und möglicher Verschmutzung von Grundwasser. Umweltschützer verweisen darauf, dass ein Teil des Areals im Wasserschutzgebiet liegt. Die Grüne Liga Brandenburg hatte wegen Unklarheiten nach dem Auslaufen einer schwach wassergefährdenden Flüssigkeit beim Landkreis Oder-Spree die Untersagung der Betriebserlaubnis gefordert. Dem Landkreis zufolge gelangte sie nicht in Kanalisation und Grundwasser.

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