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Legendäres Hotel Adlon in Berlin: Erben ziehen vor Gericht


Stadt verklagt
Adlon-Erben wollen Berliner Luxushotel zurück

Von dpa, pb

Aktualisiert am 15.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Hotel Adlon in Berlin (Archivfoto): Wie geht es mit dem Luxushotel weiter?Vergrößern des BildesHotel Adlon in Berlin (Archivfoto): Wie geht es mit dem Luxushotel weiter? (Quelle: Stephan Dost/imago images)
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Was wird aus dem legendären Adlon-Hotel am Brandenburger Tor? Vor einem Berliner Gericht kämpfen die Erben um die Zukunft des Hotels – denn es gehört ihnen schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Jetzt kommt die Nazi-Vergangenheit des Adlons vor Gericht.

Die Zukunft des berühmten Hotel Adlon am Brandenburger Tor muss wohl vor dem Berliner Verwaltungsgericht entschieden werden. Denn dort kämpfen die Erben um die Immobilie. Dem Verwaltungsgericht Berlin liegt eine Klage vor, mit der sie vom Land Berlin die Rückübertragung des Grundstücks und des Hotels im Herzen der Hauptstadt fordern, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatten "Bild" und "B.Z" berichtet.

Eine mündliche Verhandlung zu dem Fall wird es nach Gerichtsangaben in diesem Jahr voraussichtlich aber nicht mehr geben. Im Kern des Streits geht es um die Rolle der Familie im Nationalsozialismus und die Rechtmäßigkeit der Enteignung des Luxushauses. Das heutige Adlon-Hotel in Sichtweite des Brandenburger Tors wurde 1997 als Neubau an der Stelle des früheren Adlon-Hotelkomplexes für eine Tochtergesellschaft der Kempinski AG gebaut, eine der größten Luxus-Hotelketten Europas. Das heutige Adlon erinnert in seiner Bauweise an das historische erste Hotelgebäude, das 1907 fertiggestellt worden war und in der Kaiserzeit und während der Weimarer Republik als glamouröser Ort rauschender Feste galt.

Adlon-Hotel in Berlin: Streit um Nazi-Vergangenheit

Der heutige Streit der Adlon-Erben geht bis Mitte der 1990er-Jahre zurück. Im September 1996 hatte das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen (LROV) nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung eine Rückübertragung der Immobilie abgelehnt. Zwischenzeitlich gibt es aus Sicht des Ur-Ur-Enkels von Hotel-Erbauer Louis Adlon, Felix Adlon, neue Erkenntnisse zu den Geschehnissen in der Nazi-Zeit und der Frage, ob sich die Familie gegen die Vereinnahmung durch das NS-System hätte wehren können.

Der Klage seien umfangreiche Recherchen vorausgegangen, unter anderen habe sein Mandant Akteneinsicht bei der Finanzverwaltung gehabt, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Wolfgang Peters der Deutschen Presse-Agentur. "Dabei sind wir auf viele neue Tatsachen gestoßen." Auf dieser Basis habe sich die Erbengemeinschaft entschlossen, einen neuen Versuch zu unternehmen, die Enteignung anzufechten. Das LROV hatte den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens laut Finanzverwaltung im Februar 2020 abgelehnt. Darum liegt der Fall nun beim Verwaltungsgericht.

"Die Nazis haben die Herrschaft über das Hotel übernommen und sich im weltweiten Ruf des Adlons gesonnt", so Peters. Die Adlons seien damit "faktisch enteignet" worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung, so seine Argumentation. Zugleich geht es in dem Fall um die grundsätzlichere Frage, ob von der ehemaligen Sowjetunion beschlagnahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurückgegeben werden darf. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht bislang bejaht. Peters sieht aufgrund der Recherchen jedoch historische Gründe, die zu einer Änderung der Rechtsprechung führen könnten.

Verwendete Quellen
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