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Berlin: Kult-Kino steht wohl vor dem Aus


Alexanderplatz
Kult-Kino steht wohl vor dem Aus

Von t-online, jl

28.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Das CineStar-Kino Cubix am Alexanderplatz (Archivbild): Steht das Lichtspielhaus vor dem Aus?Vergrößern des BildesDas CineStar-Kino Cubix am Alexanderplatz (Archivbild): Steht das Lichtspielhaus vor dem Aus? (Quelle: POP-EYE/Christian Behring via www.imago-images.de)
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Kult-Kino am Ende? Das Cubix Lichtspielhaus am Alexanderplatz könnte bald die Türen für immer schließen. Doch eigentlich läuft der Mietvertrag noch viele Jahre.

Schlechte Nachrichten für Kino-Freunde: Das Cubix an der Rathausstraße soll schon bald zu machen – und einem Hotel weichen. Das berichtete die "B.Z.". Das 2001 eröffnete Lichtspielhaus mit neun Sälen war einer der ersten Neubauten auf dem Alexanderplatz nach der Wende. Wie die Zeitung berichtete, enthüllt eine offizielle Liste über anstehende Nutzungsänderungen im Bezirk Mitte den Wechsel vom Kino zum Hotel. Demnach ging der Antrag dazu im Dezember ein und wurde im Mai durchgewunken.

Der Baustadtrat von Berlin-Mitte, Ephraim Gothe, gibt sich gegenüber dem Medium überrascht: "Ich hab davon nur aus der Ferne gehört. Wenn es so wäre, fände ich es äußerst bedauerlich. Denn es zeigt: Wenn Kino an so einem zentralen Standort nicht läuft, wo läuft dann Kino überhaupt noch?" Er werde versuchen, über den Erhalt des Kinostandortes das Gespräch zu suchen.

Berlin: Cubix-Vermieter prüft verschiedene Optionen für Gebäude

Auch der Betreiber des Kinos ist von der Entwicklung alles andere als begeistert. "Wir wollen dort weiter Kino machen, haben einen Mietvertrag, der noch Jahre läuft", sagte Geschäftsführer Oliver Fock gegenüber der "B.Z.". "Wir sind mit dem Cubix-Standort sehr zufrieden, wollen in diesem Jahr noch investieren."

Der Vermieter der Immobilie, dieTLG Immobilien AG, teilte der "B.Z." mit: "Es werden derzeit weiterhin verschiedene Optionen für das Gebäude geprüft. Konkrete Details geben wir gern zu einem späteren Zeitpunkt. Zu mietvertraglichen Inhalten können wir uns aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht äußern."

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