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Berlin-Wahl – Geisel zu Rücktritt: "Was würde es besser machen, wenn ich zurücktrete?"


Forderungen nach Berlin-Wahl
Geisel zu Rücktritt: "Was würde es besser machen, wenn ich zurücktrete?"

Von dpa, ads

29.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Schlange vor Wahllokal/Andreas Geisel (Collage): Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus fordert nach der Pannen-Wahl in Berlin seinen Rücktritt.Vergrößern des Bildes
Schlange vor Wahllokal/Andreas Geisel (Collage): Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus fordert nach der Pannen-Wahl in Berlin seinen Rücktritt. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-video)
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Andreas Geisel war während der Pannen-Wahl in Berlin Innensenator – und soll deshalb zurücktreten, wenn es nach CDU und FDP geht. Das sieht er anders.

Nach scharfer Kritik der Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus reagiert Bausenator und Ex-Innensenator Andreas Geisel (SPD). Berlins CDU-Generalsekretär Stefan Evers hatte die SPD und allen voran Senator Geisel für das Wahlchaos verantwortlich gemacht und den "unausweichlichen" Rücktritt gefordert. Auch von FDP-Landeschef Christoph Meyer waren Rücktrittsforderungen zu hören. Geisel lehnt einen Rücktritt jedoch ab.

"Es ist nicht so, dass ich nicht Verantwortung spüre. Aber die Frage ist, welche Entscheidung trifft man, um die Sache besser zu machen, und ich habe mich entschlossen zu arbeiten", sagte der Bausenator am Mittwochabend bei einem Leserforum der "Berliner Morgenpost".

Er sei selbst Kandidat gewesen und habe nicht eingreifen dürfen, betonte Geisel und fragte: "Was würde es besser machen, wenn ich zurücktrete?" Er habe eine Aufgabe in Berlin, die darin bestehe, die Stadt weiterzuentwickeln und Wohnungen zu bauen.

Geisel: "Dafür sorgen, dass das nie wieder passiert"

Geisel: "Und wenn ich mich prüfe und mich frage: 'Hast du die Wahl organisiert?', dann sage ich: 'Nein, du hast die Wahl nicht organisiert'. Das bedeutet aber nicht, dass wir nicht dafür zu sorgen haben, dass das nie wieder passiert."

Wann das Urteil über die Gültigkeit der Wahl gesprochen wird, steht nicht fest. Nach der mündlichen Verhandlung, bei der zahlreiche Beteiligte zu Wort kamen, wollen die Richterinnen und Richter weiter darüber beraten.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte am Mittwoch rund sieben Stunden über Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei gegen die Wahl am 26. September 2021 verhandelt. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von schweren Wahlfehlern gegeben, führte Gerichtspräsidentin Selting aus – die seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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