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Brandenburg: Geflohener Sexualstraftäter noch nicht gefasst – Fahndung bei Nauen


Fahndung bei Nauen
Geflohener Sexualstraftäter noch immer nicht gefasst

Von dpa
26.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Polizeihubschrauber im Flug (Symbolbild): Die Fahndungsmaßnahmen nach dem Flüchtigen wurden am Wochenende fortgesetzt.Vergrößern des BildesEin Polizeihubschrauber im Flug (Symbolbild): Die Fahndungsmaßnahmen nach dem Flüchtigen wurden am Wochenende fortgesetzt. (Quelle: Frank Sorge/imago images)
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Der 64-Jährige verschwand während eines Ausgangs. Auch nach über einer Woche ist der Mann weiter auf der Flucht.

Ein aus der Haft entflohener Straftäter ist trotz intensiver Fahndung der Polizei noch nicht gefasst. Bis zu 100 Polizisten suchten am Wochenende unter anderem große Flächen um die Stadt Nauen im Kreis Havelland nach Personen und verdächtigen Gegenständen ab. Auch ein Hubschrauber kam zum Einsatz, wie die Polizei am Sonntag weiter mitteilte.

Der verurteilte 64-Jährige, der in Sicherungsverwahrung saß, ist seit über einer Woche auf der Flucht. Aus der Bevölkerung sind der Polizei zufolge bislang 88 Hinweise eingegangen, die bearbeitet werden. Sie bittet weiter um Mithilfe und um sachdienliche Hinweise.

Polizei ermittelt im persönlichen Umfeld

Die Polizei ermittelt auch im Umfeld des Mannes. Unter anderem werden Kontaktadressen überprüft. Trotz der bundesweiten Fahndung, die offen und verdeckt läuft, konnte er bislang nicht aufgespürt werden.

Der verurteilte Straftäter, der wegen Totschlags und Sexualstraftaten zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, kam nach seiner Haftzeit in die Sicherungsverwahrung nach Brandenburg an der Havel.

Straftäter entkam bei Toilettengang

Am Mittwoch vergangener Woche bekam er Ausgang und war in Begleitung zweier Justiz-Bediensteter in Berlin. Im Europa-Center in der Nähe der Gedächtniskirche konnte er bei einem Toilettengang entkommen.

Seit rund fünf Jahren war der Mann in Brandenburg an der Havel untergebracht - dort ist die einzige Einrichtung für Sicherungsverwahrung im Land. Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass psychiatrische Gutachter den Täter weiter als gefährlich einstufen. Anspruch auf Ausgang haben sie aber.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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