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Berlin: Zahlreiche Urteile könnten wegen Personalmangels anfechtbar sein


Wegen Personalmangel
Bericht: Zahlreiche Gerichtsurteile könnten anfechtbar sein

Von t-online, ChD

Aktualisiert am 03.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Amtsgericht in Charlottenburg (Archivbild): Von einer Vertretung gefällte Urteile könnten rechtlich angegriffen werden.Vergrößern des BildesAmtsgericht in Charlottenburg (Archivbild): Von einer Vertretung gefällte Urteile könnten rechtlich angegriffen werden. (Quelle: Schoening)
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Wegen zahlreicher unbesetzter Posten im Berliner Kammergericht werden Urteile dort teils von einer Vertretung gefällt. Das könnte nun Konsequenzen haben.

In Berlin sind einige Richterposten seit Jahren nicht neu besetzt worden und sind deswegen: leer. Dass die seit dem Zeitraum trotzdem getroffenen Urteile rechtmäßig nun womöglich anfechtbar sind, geht aus Recherchen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" hervor.

Mögliche Verletzung der verfassungsrechtlichen Garantie

Speziell handele es sich bei den Urteilen wohl um solche, die von verschiedenen Zivilsenaten gefällt wurden. Gerade die teils seit Jahren unbesetzten Posten von Vorsitzenden Richtern seien hierbei das Problem. Es soll sich im konkreten um den 24. Zivilsenat des Berliner Obergerichts sowie den 7. und den 6. Zivilsenat handeln, so der "Spiegel". Alle drei seien seit jeweils September 2020, Juli 2021 und August 2022 ohne Vorsitzende Richter.

Die Urteile in diesen Kammern seien stattdessen von einer Vertretung gefällt worden – was nun womöglich mit einer Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe angegriffen werden könne. Das könnte mit einem Verweis darauf geschehen, dass ein Senat, der nicht ordnungsgemäß mit einem Vorsitzenden besetzt ist, gegen die verfassungsrechtliche Garantie des "gesetzlichen Richters" verstoße.

Nach der Rechtsprechung des BGH könne dabei schon eine Vakanz von acht Monaten zu lang sein. Ein anderer Richter könne dann zwar als Vertretung, nicht aber dauerhaft den Vorsitz übernehmen. Doch auch hier käme es stets auf die "Umstände des Einzelfalls" an.

Kammergericht und Senat wollen sich nicht verantworten

Auf Anfrage des "Spiegel" habe das Berliner Kammergericht dem Magazin mitgeteilt, dass die Posten wegen des altersbedingten Ausscheidens der Richter nicht nachbesetzt wurden – wohl wegen mehrerer Klagen unterlegener Mitbewerber. Weiter hieß es, dass die Besetzungsverfahren für die Nachfolge aber frühzeitig "9 bis 12 Monate vor Eintritt der Vakanz" eingeleitet worden seien. Auch sonst gebe es keine Verzögerungen des Prozesses, die das Kammergericht oder die Senatsverwaltung zu verantworten hätten.

Marcus Mollnau, Präsident der Berliner Rechtsanwaltskammer, kritisiere das allerdings: Der Mangel würde erneut zeigen, "dass die Justiz in Berlin nicht richtig arbeiten kann, weil sie nicht ordnungsgemäß besetzt ist".

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