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Berlin: Kündigung von BVG-Fahrer wegen Facebook-Post war rechtens


Arbeitsgericht entscheidet
Berliner Straßenbahnfahrer fliegt wegen Facebook-Post raus

Von t-online, yer

31.10.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0774832289Vergrößern des BildesStraßenbahn in Berlin (Symbolbild): Der Post bedeutete laut Gericht eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens. (Quelle: IMAGO/Schoening)

Die BVG hat einem Fahrer wegen einer Fotomontage gekündigt, die dieser auf Facebook gepostet hatte. Das Arbeitsgericht hat der BVG jetzt recht gegeben.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung eines Berliner Straßenbahnfahrers bestätigt. Die BVG hatte dem Mann wegen einer Fotomontage gekündigt, die er auf Facebook gepostet hatte. Die Fotomontage könne als Bedrohung von Kollegen aufgefasst werden, die sich bei der Gewerkschaft Verdi engagieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann ist den Angaben zufolge Administrator einer privaten Facebook-Gruppe, die für Fahrerinnen und Fahrer der BVG gedacht ist. Im Mai 2024 postete er dort eine Fotomontage, auf der ein kniender Mann abgebildet ist, auf dessen Kopf eine Pistole gerichtet ist. Darauf stand geschrieben: "Verdi hört den Warnschuss nicht". Auch das BVG-Logo war demnach auf der Montage abgebildet. Der Post war ein Kommentar zum Ergebnis einer Verdi-Mitgliederbefragung.

Kollegen fühlten sich durch Post bedroht

Nach dem Post beschwerten sich insgesamt sieben BVG-Kollegen, die sich bei der Gewerkschaft engagieren und sich durch den Beitrag bedroht fühlten. Der Fahrer wurde vom Arbeitgeber angehört. Danach sprach die BVG ihm eine fristlose und eine ordentliche Kündigung aus.

Mit dem Post habe der Straßenbahnfahrer Kollegen konkret bedroht, teilt das Gericht mit. Das bedeute eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens. Die Facebook-Gruppe sei zwar privat, richte sich aber ausdrücklich an Fahrer der BVG. Eine solch konkrete Bedrohung sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht entschied jedoch, dass der BVG eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zuzumuten war. Der Fahrer sei alleinerziehender Vater von drei Kindern und benötige deshalb einen größeren zeitlichen Vorlauf, um eine neue Stelle zu finden.

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