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Berlin: Clanchef Issa Rammo verliert Prozess gegen CDU-Politiker Falko Liecke


Beute aus dem Grünen Gewölbe
Remmo-Clanoberhaupt verliert vor Gericht gegen CDU-Politiker

Von t-online, jl

Aktualisiert am 09.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Clan-Oberhaupt Issa Rammo (Archivbild): Den sechs angeklagten Familienmitgliedern wird schwerer Bandendiebstahl und Brandstiftung in zwei Fällen vorgeworfen.Vergrößern des BildesClan-Oberhaupt Issa Rammo (Archivbild): Er hatte gegen Liecke wegen eines Instagram-Posts geklagt. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Clanchef gegen CDU-Politiker: Issa Rammo hat einen Prozess gegen Stadtrat Falko Liecke verloren. Es ging auch um die Beute von dem Einbruch ins Grüne Gewölbe.

Issa Rammo, das Oberhaupt des Remmo-Clans, hat einen Prozess gegen den Neuköllner CDU-Stadtrat Falko Liecke verloren. Das berichtete der "Tagesspiegel". Gestritten wurde um einen Instagram-Post von Liecke, in dem dieser auf den Clanchef Bezug genommen hatte. Liecke hatte im Januar auf Instagram geschrieben, Rammo habe ihn zum Kaffee einladen wollen.

Weiter sinniert Liecke, ob Rammo ihm bei dem Treffen in der Villa des Clans die noch immer verschollene Beute aus dem Raubzug auf das Grüne Gewölbe aushändigen wolle. Dagegen hatte Rammo geklagt. Das Gericht entschied in dem Zivilverfahren jedoch gegen Issa Rammo und für den CDU-Stadtrat. Wie der "Tagsspiegel" berichtete, hatte Liecke wohl den Post nach der Beschwerde des Clanoberhaupts angepasst, um sicherzugehen, dass nicht suggeriert werde, der Clanchef sei an dem Einbruch in das Grüne Gewölbe beteiligt gewesen.

Berlin: Liecke passte Post an – Gericht gab ihm Recht

Liecke, der bekannt ist für seinen Einsatz gegen Clankriminalität, schrieb: "Weder Issa Rammo noch einer seiner Söhne haben was mit dem Diebstahl aus dem 'Grünen Gewölbe' zu tun. Ich habe mich gleichwohl seinerzeit gefragt, ob er, als er mich in das gelbe Haus in Neukölln zum Kaffee einlud, mit mir über die Rückgabe des Diebesgutes sprechen wollte?"

Das Landgericht Frankfurt am Main begründete die Entscheidung laut "Tagesspiegel" so: "Der Post in der geänderten Variante ist als zulässige Meinungsäußerung zu werten." Der Beschluss erging vor wenigen Tagen. Der Clanchef kann noch Rechtsmittel einlegen, so das Medium.

Verwendete Quellen
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