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Shindy krank: Prozess zwischen Bushido und Arafat verschoben


Weil Shindy sich krankmeldet
Prozess zwischen Bushido und Arafat muss erneut verschoben werden

Von t-online, pab

03.04.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 165703476Vergrößern des BildesRapper Shindy kommt mit seinem Anwalt als Zeuge nach Berlin (Archivbild): Am Montag meldete er sich krank. (Quelle: IMAGO/Olaf Wagner)
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Am Montag sollte der Rapper Shindy im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker aussagen. Doch der ehemalige Zögling von Bushido meldete sich kurzerhand krank.

Der Kaugummi-Prozess zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker geht in die nächste Runde. Die angesetzte Verhandlung am Montag musste erneut verschoben werden, weil sich ein Zeuge krankmeldete – dabei handelte es sich ausgerechnet um Rap-Star Shindy.

So habe am Morgen vor Prozessbeginn Shindys Anwalt beim Gericht angerufen und mitgeteilt, dass sich der Rapper "gesundheitlich nicht in der Lage fühlt, heute als Zeuge vor Gericht zu erscheinen". Gegen den 34-Jährigen war bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Ordnungsgeld verhängt worden, weil er im Prozess als Zeuge geschwiegen hatte.

Richter Martin Mrosk musste den Prozess nach der Shindy-Krankmeldung erneut verschieben. Es war bereits Tag 94 des Mammut-Prozesses. Der Musiker, mit bürgerlichem Namen Michael Schindler, soll zu der heimlich aufgenommenen Audiodatei befragt werden.

Gutachten für umstrittene Tondatei liegt vor

Immerhin: Rund 14 Monate nach dem Auftauchen eines Tondokuments im Prozess zwischen Arafat Abou-Chaker und dem Rapper Bushido liegt jetzt ein Gutachten zu dessen Authentizität vor. Nun muss nur noch der Gutachter vor Gericht aussagen – möglich ist laut des Richters ein Termin Ende April.

Das umstrittene Tondokument war erst Anfang 2022 aufgetaucht. Es soll heimlich bei einem Treffen zwischen Bushido und seinem Ex-Manager Arafat an dem Tag angefertigt worden sein, den die Anklage als Tattag nennt. Abou-Chaker werden von der Staatsanwaltschaft unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vorgeworfen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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