t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Berlin | S-Bahn S2 lahmgelegt: Dieses Objekt blockierte die Gleise


Zug evakuiert
Zeitungsständer legt S-Bahn lahm

Von t-online, jl

10.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Der Zeitungsständer auf den Gleisen: Die Polizei sucht Zeugen.Vergrößern des BildesDer Zeitungsständer auf den Gleisen: Die Polizei sucht Zeugen. (Quelle: Bundespolizei)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Skurriler S-Bahn-Unfall: Ein Zeitungsständer legt einen ganzen Zug lahm, der muss evakuiert werden.

Ein auf den Gleisen liegender Zeitungsständer hat am Dienstagabend eine S-Bahn der Linie S2 lahmgelegt. Obwohl der Zugführer sofort bremste, überfuhr der Zug den Zeitungsständer am S-Bahnhof Attilastraße gegen 19 Uhr, wie die Bundespolizei bekannt gab.

Der Zeitungsständer verklemmte sich unter einem S-Bahnwagen, woraufhin die Bahnstrecke gesperrt und die S-Bahn evakuiert werden musste. Der Vorfall hatte erhebliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr. Neben 17 Total- und 30 Teilausfällen kam es zu Verspätungen von 25 Zügen. Insgesamt lag die Verspätung aller Züge zusammen bei etwa 410 Minuten, wie die Bundespolizei berichtete.

Berlin: Zeitungsständer auf den Gleisen – Zeugen gesucht

Nun ermittelt die Berliner Bundespolizei wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und ist auf der Suche nach Zeugen, die Angaben zum Tathergang oder der Identität möglicher Tatverdächtiger machen können.

Hinweise nimmt die Bundespolizei rund um die Uhr unter der Rufnummer 030/297779 0 sowie der kostenlosen Servicenummer 0800/6 888 000 entgegen. Darüber hinaus kann auch jede andere Polizeidienststelle kontaktiert werden.

Einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr begeht jeder, der die Sicherheit des Schienenbahn- oder Schwebebahnverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet, falsche Zeichen oder Signale gibt oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, so eine juristische Fachwebsite.

Geahndet wird die Tat mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, auch der Versuch ist strafbar.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundespolizei
  • Polizei Berlin auf Twitter
  • dejure.org: §315 StGb
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website