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IS-Anhänger zum Flughafen chauffiert? Anklage in Berlin


Vorwurf: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
IS-Anhänger zum Flughafen chauffiert? Anklage

Von t-online, mgr

02.08.2023Lesedauer: 1 Min.
imago 70358000Vergrößern des BildesEin Justizvollzugsbeamter im Gerichtssaal (Symbolbild): Der Angeklagte muss sich vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts verantworten. (Quelle: imago)
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Ein 24-Jähriger soll Anhänger des "Islamischen Staats" zum Flughafen Berlin-Schönefeld gefahren haben, die nach Syrien wollten – über Monate hinweg. Nun steht er vor Gericht.

Weil er IS-Anhänger zum Flughafen chauffiert haben soll, hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft einen 24-Jährigen angeklagt. Sie wirft dem Mann Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Tat sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor, wie ein Behördensprecher am Mittwoch mitteilte. Die Fahrten zum damaligen Flughafen Berlin-Schönefeld sollen im November 2016 und Januar 2017 erfolgt sein.

Laut Anklage soll der heute 24-Jährige zunächst drei Männer gefahren haben, die über Istanbul nach Syrien gereist sein sollen, um sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Der Mann soll gewusst haben, dass seine Freunde an bewaffneten Kämpfen teilnehmen wollten, so der Vorwurf.

Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Bei der zweiten Fahrt soll er Männer gefahren haben, die er in dem inzwischen verbotenen Moscheeverein "Fussilet 33" kennengelernt hatte. Diese sollen allerdings von türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen worden sein, so dass sie sich nicht dem IS anschließen konnten.

Der Angeklagte muss sich vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts wegen zweier Fälle der Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Tat verantworten sowie in einem Fall in Tateinheit mit dem Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Die Anklage beruht auf den §§ 89a, 129a und 129b des Strafgesetzbuches.

Verwendete Quellen
  • berlin.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 2. August 2023
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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