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"Letzte Generation" in Berlin: Gericht hebt Urteil gegen Klimakleberin auf


"Letzte Generation"
Berliner Kammergericht hebt Urteil gegen Klimakleberin auf

Von dpa
Aktualisiert am 22.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Die Polizei verhindert eine Blockade der "Letzten Generation" in Hamburg (Archivbild): Jetzt wollen die Aktivisten wieder auf die Straße.Vergrößern des BildesDie Polizei verhindert eine Blockade der "Letzten Generation". (Quelle: Nele Fischer/imago-images-bilder)
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Im Januar wurde eine Klimaaktivistin der "Letzten Generation" wegen der Teilnahme an einer Protestaktion verurteilt. Das Kammergericht hat das Urteil jetzt aufgehoben.

Das Berliner Kammergericht hat ein Urteil gegen eine Teilnehmerin einer Protestaktion der "Letzten Generation" wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben. Die 22-Jährige war im Januar vom Amtsgericht Tiergarten wegen Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte hatte sich nach Ansicht des Gerichts an einer Aktion der "Letzten Generation" beteiligt, indem sie sich auf die Fahrbahn geklebt hatte.

Das Kleben auf der Fahrbahn sei grundsätzlich strafbar, da Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorliegen könne. Auch der Tatbestand der Nötigung könne erfüllt sein. Das Festkleben sei "in seiner körperlichen Wirkung einer Selbstfesselung vergleichbar", urteilte der Strafsenat. Allerdings müssten "im Einzelfall" unter anderem Dauer, Art und Umfang der Blockade sowie die Motive des Angeklagten abgewogen werden.

Fall noch nicht abgeschlossen

Die Entscheidung des Amtsgerichts biete jedoch im Fall der 22-jährigen Klimaaktivistin "keine tragfähige Grundlage für eine Überprüfung der Beweisführung", hieß es in der Begründung für die Aufhebung des Urteils. Für eine strafbare Nötigung fehle es an einer ausreichend dargelegten Einzelfallprüfung, für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte an der erforderlichen Beweiswürdigung, dass sich die Angeklagte festgeklebt habe. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts werde sich nach diesen Maßgaben nun erneut mit dem Fall befassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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