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Taximörder von Berlin: Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt


"Er will weiter töten"
Taximörder von Berlin zu langer Haftstrafe verurteilt

Von Yannick von Eisenhart Rothe

Aktualisiert am 15.09.2023Lesedauer: 3 Min.
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Spurensicherung am Tatort: In Berlin ist ein Taxifahrer getötet worden.Vergrößern des Bildes
Ermittler sichern Spuren im Taxi am Tatort (Archivbild): Mustafa A. wurde hinterrücks erstochen. (Quelle: Morris Pudwell)

Für zehn Euro hat ein junger Mann einen Taxifahrer in Berlin brutal ermordet. Jetzt ist das Urteil gegen den Mörder gesprochen worden.

Das Landgericht Berlin hat den Taximörder von Berlin wegen Mordes zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. In seiner Urteilsbegründung sprach der Richter von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit. Der Richter betonte, dass die Unterbringung in der Psychiatrie unbegrenzt sei und erst ende, wenn der Mann keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstelle.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Hassem B. den Taxifahrer Mustafa A. im April 2023 hinterrücks mit einem Stich in den Hals ermordete, um Geld von ihm zu nehmen. Mit nur zehn Euro Beute entfernte sich der Mörder vom Tatort. B. hatte die Tat bei einer Vernehmung durch die Polizei gestanden. Reue zeigte der Angeklagte weder bei der Vernehmung noch im Prozess. Vielmehr gab er an, weiter töten zu wollen. B. hat zugegeben, einige Tage zuvor in Belgien eine Bekannte von sich getötet zu haben. Das wird jedoch in einem separaten Prozess in Belgien verhandelt werden.

Im hiesigen Prozess ging es weniger darum, ob B. die Tat begangen hatte, sondern um seine Schuldfähigkeit. Eine psychologische Gutachterin hatte ihm eine paranoide Schizophrenie attestiert. Er ist bereits seit einiger Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

"Er hat Mustafa A. abgeschlachtet"

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer 14 Jahre Haft gefordert und eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen. Die anschließende Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie sei zu prüfen, weil B. momentan eine Gefahr für die Allgemeinheit sei.

Die Anwälte der Angehörigen des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, sahen keine verminderte Schuldfähigkeit und forderten lebenslange Haft. Außerdem plädierten sie dafür, den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung auszusprechen. "Er will weiter töten", sagte Anwalt Benedikt Lux. Mit Verweis auf den kurz bevorstehenden 25. Geburtstag des Täters fügte Lux an: "Ihre Taten sprechen dafür, dass Sie ihren 65. Geburtstag auch noch in Haft erleben sollten." Er verwies darauf, wie brutal B. auf den Hals seines Opfers eingestochen habe. "Der Täter hat Mustafa A. abgeschlachtet."

Schwester "unendlich wütend auf den ehrenlosen, feigen Täter"

Am letzten Verhandlungstag ergriffen auch die Angehörigen des Opfers das Wort. Die Schwester des Ermordeten betonte vor allem, was für ein besonderer Mensch ihr Bruder Mustafa A. gewesen sei. "Er hatte ein großes Herz. Er hätte jedem geholfen, der nach Geld oder Essen gefragt hätte", sagte sie. Sie sei "unendlich wütend auf den ehrenlosen, feigen Täter." Dieser "grauenhafte Mörder" dürfe nie wieder auf die Menschheit losgelassen werden.

Auch die beiden Kinder von Mustafa A., die 22-jährige Tochter und der 15-jährige Sohn, traten als Nebenkläger auf und verfolgten die Verurteilung im Gerichtssaal. In einer durch Anwalt Onur Özata verlesenen Erklärung sagte die Tochter: "Wenn ich daran denke, welcher Momente wir beraubt wurden, verzweifle ich an dieser Welt". Der Tod ihres Vaters habe "in uns eine Leere hinterlassen", die jeden Tag wachse.

Warum war B. überhaupt auf freiem Fuß?

Die Verteidigerin des Angeklagten sprach der Familie des Opfers ihr Beileid aus. Sie sei überzeugt davon, dass es für solch eine Tat keine gerechte Strafe geben könne. Sie verwies aber auch auf die Krankheit, unter der ihr Mandant leide. "Ich glaube, Herr B. hat sich auch nicht ausgesucht, so zu werden." Die Krankheit habe zu seiner Tat geführt. Sie verzichtete darauf, ein bestimmtes Strafmaß zu beantragen.

Die Nebenklage-Anwälte sagten nach dem Urteil, dass sie nicht vorhätten, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. "Aber es sind noch viele Fragen offen", sagte Benedikt Lux zu t-online. Was die Angehörigen vor allem umtreibt: Warum war B. überhaupt noch auf freiem Fuß? Wegen diverser kleinerer Vergehen sei er mehrmals in Belgien verurteilt worden, zu insgesamt 33 Monaten Haft, so Lux. "Wir wissen nicht, warum er diese Haftstrafe nicht antreten musste." Dem wolle man nun nachgehen.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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