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Berlin: Bahn-Chaos mal anders – Hund in S-Bahn-Tür eingeklemmt


Nicht die Bahn war Schuld
Hund in S-Bahn-Tür eingeklemmt – Verspätungen und Ausfälle

Von t-online, mpr

27.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Hund in einem Berliner S-Bahn-WaggonVergrößern des BildesHund in einer Berliner S-Bahn (Symbolbild): Am Bahnhof Ostkreuz ist ein Artgenosse dieses Vierbeiners in einer S-Bahn-Tür eingeklemmt worden.
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Auf den letzten Drücker hat in Berlin eine Person noch ihre S-Bahn erreichen wollen. Dabei wurde ihr Hund in einer Waggon-Tür eingklemmt – mit gravierenden Folgen für den Bahnbetrieb.

Am Berliner S-Bahnhof Ostkreuz ist ein Hund in der Tür eines S-Bahn-Waggons eingeklemmt worden. Das teilte die Bundespolizei mit. Der Halter des Tieres wollte demnach am Dienstag gegen 14.40 Uhr in eine Bahn der Linie S85 einsteigen, war jedoch offenbar nicht mehr schnell genug – das Signal zum Schließen der Türen sei bereits ertönt gewesen, so die Bundespolizei.

Deshalb sei der Vierbeiner zwischen die beiden typischen Flügel der Berliner S-Bahn-Tür geraten und steckte dann zwischen diesen fest.

Da der Fahrer der S-Bahn in seiner Fahrerkabine den Zwischenfall offenbar nicht bemerkte, habe dieser die Bahn beschleunigt. Mitreisende hätten daraufhin die Notbremse gezogen und die Tür gewaltsam geöffnet, um den Hund aus seiner misslichen Lage zu befreien. Dabei sei die Tür kaputtgegangen, und die S-Bahn hätte aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Die Folge waren laut der Bundespolizei Verspätungen und Ausfälle im S-Bahnverkehr.

Hundehalter entkommt unerkannt – Bundespolizei sucht Zeugen des Vorfalls mit dem Hund

Der Hundehalter habe den Bahnhof unerkannt verlassen, nachdem die Bahn zum Stehen gekommen und sein Hund befreit worden sei. Die Polizei ermittele nun wegen des Verdachts der Vornahme betriebsstörender Handlungen sowie wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt.

Zur Ermittlung Verdächtiger habe die Bundespolizei Videoaufzeichnungen aus der S-Bahn und dem Bahnhof sichern lassen. Gesucht werden von der Bundespolizei auch Zeugen des Vorfalls, die etwa Angaben zur Indentität des Hundebesitzers machen können.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundespolizei Berlin vom 27. September 2023
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