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Berlin: Mann schießt Ex nieder – keine Erinnerung? Hohe Strafe für 72-Jährigen


Er weiß von nichts
Ex-Partnerin niedergeschossen: Gericht verurteilt 72-Jährigen

Von dpa
Aktualisiert am 28.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Haupteingang am Landgericht Berlin (Archivfoto): Hier soll der Fall eines früheren Stasi-Mitarbeiters aufgearbeitet werden.Vergrößern des BildesHaupteingang am Landgericht Berlin (Archivfoto): Das Opfer des Mannes überlebte mit Glück. (Quelle: IMAGO/Emmanuele Contini/imago)
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An die Bluttat will sich der Mann nicht erinnern können: Jetzt ist der 72-Jährige aber für die Schüsse auf seine frühere Freundin verurteilt worden. Die Hintergründe.

Ein 72-jähriger Mann wurde am Montag vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Ihm wurde der versuchte Mord an seiner ehemaligen Partnerin und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Der Mann hatte bereits in der Vergangenheit wegen eines Angriffs mit einer umgebauten Schreckschusswaffe vor Gericht gestanden. Vor etwa einem Jahr zielte er dann auf seine 46-jährige Ex-Partnerin auf einem Gehweg und verletzte sie schwer im Rücken durch den abgefeuerten Revolverschuss.

Die Frau befand sich am 5. Dezember 2022 mit einer Bekannten an einer Ampel vor dem Kulturhaus Urania in Berlin-Schöneberg, als sie aus nächster Nähe von einer Kugel getroffen wurde. Sie konnte jedoch rechtzeitig auf die Mittelinsel flüchten, bevor der Mann weitere Schüsse abfeuern konnte, so die Anklage.

Angeklagter will sich an Schuss nicht erinnern können

Der in Jordanien geborene deutsche Angeklagte und die Frau, die drei gemeinsame Kinder haben, sollen sich Ende 2018 getrennt haben. In dem Prozess 2021 war der Mann am Landgericht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei einem Schuss aus einer umgebauten Schreckschusswaffe hatte er seine Ex-Partnerin an der Schulter verletzt.

Im jetzigen Prozess hatte der 72-Jährige erklärt, es sei auf der Straße zu einer Auseinandersetzung mit "bösen Worten" gekommen. An den Schuss habe er allerdings keine Erinnerung. Was geschehen ist, tue ihm leid. Er wurde kurz nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger plädierten auf eine angemessene Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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