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Berlin-Tegel: Urteil nach Klage gefällt – Bundeswehr darf hier weiter fliegen


OVG-Urteil
Entscheidung gefallen: Bundeswehr bleibt am Flughafen Tegel

Von dpa
Aktualisiert am 21.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Flieger landet in Tegel (Archivfoto): Das wird für die Bundeswehr auch weiterhin möglich sein.Vergrößern des BildesFlieger landet in Tegel (Archivfoto): Das wird für die Hubschrauber der Bundeswehr auch weiterhin möglich sein. (Quelle: imago/imago)
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Die Bundeswehr darf ihre Flüge auf dem alten Flughafen Berlin-Tegel fortsetzen. Damit wird die Klage einer besorgten Grundstückseigentümerin abgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundeswehr weiterhin auf dem alten Flughafen Berlin-Tegel landen darf. Eine Grundstückseigentümerin hatte geklagt und bemängelt, dass der Flugverkehr ihr Grundstückseigentum beeinträchtige und der Gesundheit ihrer Mieter schade.

Das Gericht wies die Klage in zweiter Instanz jedoch ab. Hintergrund der Klage war eine luftfahrtrechtliche Erlaubnis, die der Flugbereitschaft der Bundeswehr erteilt wurde, nachdem die Betriebsgenehmigung für den stillgelegten Flughafen im Mai 2021 ausgelaufen war.

Die Erlaubnis ermöglicht pro Jahr bis zu 1.200 Starts und Landungen der Hubschrauber und soll bis spätestens Ende 2029 gelten. Das OVG betonte, dass der Flugbetrieb weder eine Gesundheitsgefährdung für die Mieter darstellt noch gegen das Fluglärmschutzgesetz verstößt.

Mit seinem Urteil bestätigte das OVG ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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