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Berlin | Prozess gegen Arafat Abou-Chaker: Das droht dem Clanchef jetzt


Forderung der Staatsanwaltschaft
Prozess gegen Arafat Abou-Chaker: Das droht dem Clan-Chef jetzt

Von t-online, ksi

17.01.2024Lesedauer: 3 Min.
Berlin: Arafat Abou-Chaker wird vor Gericht unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.Vergrößern des BildesBerlin: Arafat Abou-Chaker wird vor Gericht unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. (Quelle: Imago)
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Der Strafprozess von Bushido und Arafat Abou-Chaker steht kurz vor dem Ende. Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft für den Ex-Manager des Rappers.

Im Strafverfahren gegen den Ex-Manager des Rappers Bushido sieht die Berliner Staatsanwaltschaft nach jahrelangem Prozess die Hauptvorwürfe gegen den Angeklagten bestätigt. Oberstaatsanwältin Petra Leister forderte vor dem Berliner Landgericht eine Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten für Arafat Abou-Chaker.

Der 47-Jährige gilt in Berlin als Clanchef. Er solle unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlicher Körperverletzung und schwerer Untreue verurteilt werden, forderte die Staatsanwältin am 112. Verhandlungstag nach fast dreieinhalb Jahren.

Mitangeklagt sind drei Brüder von Bushidos Ex-Partner im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Gegen sie wurden Gesamtstrafen zwischen sieben Monaten auf Bewährung und zwei Jahren und einem Monat Haft gefordert. Im Zentrum der Anklage stand ein Vorfall vom 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er mit einer Wasserflasche angegriffen und mit einem Stuhl beworfen worden sein.

Urteil möglicherweise am 26. Januar

Die Angeklagten haben vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen. Sie befinden sich alle auf freiem Fuß. Der Prozess soll am 26. Januar (9.30 Uhr) mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden. Am selben Tag will das Gericht auch das Urteil verkünden. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, wäre der 5. Februar vorgesehen.

Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die Beziehung zu seinem Manager beendet hatte. Sein ehemaliger Geschäftspartner habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Zahlung in Millionenhöhe sowie die Beteiligung an seinen Geschäften für 15 Jahre gefordert.

Bushido (45), der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, ist Zeuge und Nebenkläger in dem Strafverfahren. Ein Großteil der Anklage stützt sich auf seine Aussagen. Insgesamt wurden in dem Verfahren mehr als 60 Zeugen vernommen, darunter prominente Rapper.

Vorwürfe basieren größtenteils auf Bushidos Aussagen

Das Gericht müsse entscheiden, was in dieser Beziehung freiwillig geschehen sei – und was nicht, erklärte die Staatsanwältin. Letztlich gehe es um die Frage: "Wem glauben wir?" In ihrem rund dreistündigen Plädoyer rekapitulierte die Staatsanwältin die umfangreiche Aussage des Musikers. Dieser habe lange gezögert, gegen seinen früheren Partner auszusagen.

Schließlich soll seine Ehefrau Anna-Maria Ferchichi maßgeblich dazu beigetragen haben, dass sich Bushido gegen seinen Geschäftspartner wandte. Vor Gericht gab sie unter anderem an, Arafat Abou-Chaker habe ihr Leben bestimmt.

Bushido hatte an 25 Verhandlungstagen – teils unter Tränen – seine Sicht der Dinge geschildert. Was als "Superfreundschaft" verkauft worden sei, sei eine "Zwangsehe" gewesen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Nach dem Vorfall, der im Mittelpunkt des Prozesses stand, sei Bushido traumatisiert gewesen und habe sich in psychologische Behandlung begeben.

Ernüchternde Zwischenbilanz des Gerichts

Anfang Juni 2022 hatte das Landgericht Berlin eine ernüchternde Zwischenbilanz gezogen: Die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der versuchten schweren räuberischen Erpressung hätten sich nicht bestätigt, lautete damals die vorläufige Einschätzung. Für Verzögerungen im Prozess sorgte zuletzt vor allem eine Anfang 2022 aufgetauchte heimlich aufgenommene Audiodatei, deren Echtheit trotz eines Gutachtens umstritten blieb.

Für den Fall, dass Arafat Abou-Chaker im Prozess nur zu einer Geldstrafe verurteilt wird, veranschlagte die Staatsanwältin einen Tagessatz von 2.500 Euro. Der 47-Jährige habe zwar versucht, sein Vermögen vor der Staatsanwaltschaft zu verbergen, sagte Leister. Aufgrund von Recherchen und Zeugenaussagen sei sie aber überzeugt, dass er vermögend sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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