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Mordprozess in Berlin: Mutter ertränkt eigenen Sohn wegen Krebsdiagnose


Mutter tötet ihr eigenes Kind
"Die Welt ist zu komisch, um dich hier allein zu lassen"


01.03.2024Lesedauer: 4 Min.
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Die Angeklagte Martina S.* mit ihrem Verteidiger auf der Anklagebank:Vergrößern des Bildes
Die Angeklagte Martina S.* mit ihrem Verteidiger auf der Anklagebank: Sie lehnt es ab, ihren Krebs behandeln zu lassen. (Quelle: Olaf Wagner)

Eine Mutter tötet ihr Kind, weil sie Brustkrebs hat und das Kind nicht ohne sie leben soll. Der Vater des Kindes steht trotzdem noch zu ihr.

Oft geht es bei Gerichtsprozessen darum, die Wahrheit zu finden, die Schuld oder Unschuld von Angeklagten zu beweisen. Nicht so in diesem Prozess, der am Freitag vor dem Landgericht Berlin begonnen hat. Was passiert ist, scheint klar zu sein: Die junge Mutter Martina S.* (25) hat ihren zweijährigen Sohn getötet. Aus Verzweiflung über eine Brustkrebsdiagnose. Eigentlich wollte sie gemeinsam mit ihm sterben, aber sie überlebte. Die Frage, die bleibt: Wie konnte es so weit kommen? Und wieso wirkt es so, als könne der Vater des Kindes die Tat der Mutter irgendwie nachvollziehen, als mache er ihr keine Vorwürfe?

Die Tat beging Martina S.* am 2. Oktober 2023. Während Vater Niklas S.* nebenan schlief, soll sie dem zweijährigen Sohn Medikamente verabreicht haben, um ihn zu töten. Doch er wachte wieder auf. Daraufhin nahm sie selbst auch Medikamente und legte sich gemeinsam mit dem Kind in die Badewanne. Der Zweijährige ertrank, die Mutter überlebte. Seit ihrer Tat befindet sie sich in einem Vollzugskrankenhaus in Untersuchungshaft. Ein psychologischer Sachverständiger soll im Prozess ihre Schuldfähigkeit beurteilen.

"Entschuldigung, er ist schon komplett blau angelaufen"

Der 26-jährige Vater fand die beiden nach dem Aufwachen in der Badewanne. Im Gericht wird eine Niederschrift des Notrufs verlesen, den er abgesetzt hat. Der Disponent weist ihn an, das Kind zu reanimieren. "Entschuldigung, er ist schon komplett blau angelaufen", sagt der Vater, will ihn lieber in den Arm nehmen. Der Disponent besteht auf der Wiederbelebung. Er versucht es jetzt, vergeblich. Während der Notruf verlesen wird, sitzt Martina S. weinend und zitternd auf der Anklagebank.

Die Mutter hatte ihre Tat geplant. Das zeigt ein Abschiedsbrief, den sie vor die Badezimmertür gelegt hatte. Er ist auf den 29. September datiert, also drei Tage vor der Tat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr deshalb heimtückischen Mord vor.

Auch den Abschiedsbrief verliest der Vorsitzende Richter im Saal. Er gibt Einblick in eine schwer nachvollziehbare Gedankenwelt. Im Juli 2023 erhielt Martina S. die Diagnose Brustkrebs. Sie beschließt jedoch, sich nicht behandeln zu lassen. Sie ist Krankenpflegerin und hat viel mit Krebspatienten zu tun. Sie sieht, wie diese im Kampf gegen den Krebs leiden.

"Mein Kind hat das Recht auf mich als starke Mami"

Sie sei nicht bereit für diese Nebenwirkungen, schreibt Martina S. in ihrem Abschiedsbrief. Nicht bereit, in ihrem jungen Alter chronisch krank zu sein. Nicht bereit, ihren Mann psychisch und physisch mit ihrer Krankheit zu belasten. Am wenigsten bereit sei sie allerdings dazu, ihrem kleinen Sohn keine gute Mutter mehr sein zu können, schreibt sie. "Mein Kind hat das Recht auf mich als starke Mami". Sie liebe ihren Sohn über alles.

Sie versucht in dem Brief auch zu rechtfertigen, warum sie ihren Sohn nicht weiterleben lassen will. "Diese Welt ist zu komisch, um dich darin allein zu lassen", schreibt sie. Ihr Mann könne sich nicht allein um ihn kümmern. "Einer allein ist einfach zu wenig." Dann nennt die 26-Jährige noch Wünsche für die Bestattung. Einer davon: Ihre leibliche Mutter solle nicht daran teilnehmen.

Die Angeklagte sagt an diesem Tag nicht aus. Die Angaben, die sie im Gespräch mit dem psychiatrischen Gutachter gemacht hat, sollen als ihre Aussage gewertet werden, so ihr Verteidiger. Gegebenenfalls werde sie später im Prozess noch Fragen beantworten.

Ihr Ehemann Niklas S. sagt dagegen aus. Er tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Allerdings nur formal, denn klagend wirkt er während seiner Aussage nicht. Als er beschreibt, wie er Sohn und Frau in der Badewanne gefunden hat, muss er kurz absetzen, seine Tränen unterdrücken. Sonst spricht er ruhig, aber mit fester Stimme.

Die Eltern entscheiden, nicht mehr über den Krebs zu reden

Dass seine Frau ihren Krebs nicht behandeln lassen wollte, habe sie mit ihm besprochen, erzählt der 26-Jährige. Er nahm das offenbar hin, versuchte wohl nicht, sie umzustimmen. Sie hätten gemeinsam entschieden, nicht mehr darüber zu reden. Er berichtete seinem Arbeitgeber, wo er als Buchhalter arbeitet, von der Diagnose und ließ sich krankschreiben. Die Familie versuchte, "im Hier und Jetzt zu leben", sagt er. Gedanken über ein Leben ohne seine Frau habe er sich keine gemacht.

Einen Zukunftsplan trafen die beiden trotzdem: Sie wollten noch ein Kind bekommen. Tatsächlich kommt während der Befragung heraus, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt schwanger war. Ein Grund für diese Entscheidung sei gewesen, dass ihr Sohn ein Geschwisterkind haben solle, wenn die Mutter mal nicht mehr da ist.

Freunde oder Bekannte hatten die beiden nicht

Vom Tötungsplan habe seine Frau ihm nichts erzählt, sagt Niklas S. Aber es wirkt, als könne er ihre Logik irgendwie nachvollziehen. Ob er es sich denn zugetraut hätte, sich alleine um den Sohn zu kümmern, will die Staatsanwältin von ihm wissen. Er habe das verdrängt. Auf Nachfrage gibt er aber zu, dass er es sich nur schwer vorstellen könne, das alleine zu schaffen. Freunde oder Bekannte haben die beiden nicht, den Kontakt zu den Eltern abgebrochen.

Niklas S. trägt seinen Ehering weiter an seiner Hand. Er besuche seine Frau so oft es geht im Krankenhaus. Sie lehnt es weiterhin ab, ihren Krebs behandeln zu lassen. "Ich weiß, dass meine Frau früher oder später sterben wird. Ich will einfach für sie da sein", sagt Niklas S. Als der Verhandlungstag beendet ist, hockt er sich neben sie und streichelt ihr Bein.

Der Prozess wird am 5. März fortgesetzt.

*Die Namen wurden von der Redaktion geändert.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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