Ohne Bußgeld Grillen in Berliner Parks: Hier ist es erlaubt

In Berliner Parks darf nicht überall gegrillt werden – Verstöße können teuer werden. An diesen sieben Orten ist das Grillen allerdings erlaubt.
Sobald es draußen warm ist, zieht es viele Berliner nach draußen in die Parks zum Grillen. Doch an den falschen Orten kann das teuer werden. In Berlin ist das Grillen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nämlich grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um offiziell ausgewiesene Grillflächen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit – mit potenziell hohen Bußgeldern.
Bereits kleinere Verstöße, wie das Grillen außerhalb gekennzeichneter Zonen, können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern von bis zu 20 Euro geahndet werden. Wer größere Schäden verursacht, etwa durch das Ausheben von Grillgruben, muss mit Strafen von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Auf speziell dafür ausgeschilderten Plätzen ist das Grillen erlaubt, sofern das Bezirksamt einverstanden ist. Aber Vorsicht: Das Amt kann die Grillerlaubnis für die Flächen auch kurzfristig wieder zurücknehmen, zum Beispiel bei Waldbrandgefahr. Auf das Verbot wird dann mit Aushängen in den Parks hingewiesen.
Auf diesen öffentlichen Grünanlagen ist das Grillen in der Stadt erlaubt:
Volkspark Friedrichshain (Grillwiese am Neuen Hain)
Im Volkspark Friedrichshain darf zwischen April und Oktober auf einer ausgewiesenen Wiese mit insgesamt 46 nummerierten Grillplätzen gegrillt werden. Eine vorherige Online-Buchung ist Pflicht. Vor Ort im Park erhält man am Café Neuer Hain eine Grillmarke gegen
20 Euro Pfand plus Vorlage des Ausweises oder 50 Euro Pfand ohne Ausweis. Ohne diese Plakette am Grill ist das Grillen nicht erlaubt.
Ein Grillplatz ist für maximal zehn Personen ausgelegt, Biertischgarnituren können gemietet werden. Bei schlechtem Wetter bleibt das Café Neuer Hain geschlossen, wodurch Reservierungen automatisch verfallen.
Görlitzer Park
Grillen ist auf zwei ausgewiesenen Wiesenflächen im Görlitzer Park erlaubt. Eine befindet sich gegenüber dem Kunstrasensportplatz und eine weitere gegenüber dem Rodelhügel. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Es darf jedoch nur auf den markierten Flächen gegrillt werden. Bei akuter Waldbrandgefahr kann das Grillen untersagt werden.
Wiese am Blücherplatz
Auf der Wiese am Blücherplatz ist Grillen ebenfalls gestattet – auch hier ohne vorherige Anmeldung. Die Grillwiese befindet sich zwischen dem Waterloo-Ufer und Zossener Straße.
Mauerpark
Im Mauerpark ist das Grillen ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die Grillzone befindet sich in der Nähe des Eingangs an der Bernauer Straße. Die Grillfläche ist durch orangefarbene Aschecontainer markiert.
Es gibt keine Reservierungspflicht, jedoch kann ein Grillverbot bei Trockenheit ausgesprochen werden. Aus Rücksicht auf die Natur und die Anwohner soll laut dem Bezirksamt in den Monaten Juni und September nur zwischen 12 und 20 Uhr, in den Monaten Juli und August nur zwischen 12 und 21 Uhr gegrillt werden. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern eingehalten werden muss.
Tempelhofer Feld
Auf dem Tempelhofer Feld sind drei offizielle Grillflächen vorhanden: an den Eingängen Tempelhofer Damm, Columbiadamm und Oderstraße. Das Grillen ist ausschließlich dort erlaubt. Es ist keine Buchung erforderlich.
Monbijoupark
Im Monbijoupark ist das Grillen nur auf einer kleinen, ausgeschilderten Grillfläche an der Oranienburger Straße möglich.
Rudolf-Mosse-Platz in Wilmersdorf
Auf dem Rudolf-Mosse-Platz an der Mecklenburgischen Straße darf gegrillt werden. Dabei gelten dieselben Grundsätze wie beim Grillen auf den anderen Grillflächen: Einweggrills ohne Fuß und Gasgrills sind verboten. Leicht brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus und Benzin dürfen nicht als Grillanzünder verwendet werden.
Wer in Berlin auf den öffentlichen Grillplätzen grillt, sollte leere Flaschen, Verpackungen und Reste am besten wieder mit nach Hause nehmen. Essensreste können sonst Ratten anlocken. Asche und Alufolie vom Grill müssen ebenfalls entsorgt werden, aber richtig: Erst abkühlen lassen und dann in die dafür vorgesehenen Müllcontainer werfen.
- neuer-hain.de: Grillen im Volkspark
- berlin.de: Bezirksamt Pankow: Parkordnung Mauerpark
- berlin.de: Grillen in Berlin
- berlin.de: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zum Bußgeldern für illegales Grillen
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.