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Mega-Spende an Berliner CDU: Droht jetzt eine Strafe für die Partei?


Wegner bestreitet Vorwürfe
Immobilienmogul spendete 800.000 Euro an CDU: Strafe für Partei?

Von dpa
Aktualisiert am 22.05.2025 - 12:33 UhrLesedauer: 2 Min.
Immobilienmogul Christoph Gröner: Der Unternehmer muss Insolvenz anmelden.Vergrößern des Bildes
Immobilienmogul Christoph Gröner (Archivfoto): Am Verwaltungsgericht wird an diesem Donnerstag eine Klage rund um seine Spende an die CDU verhandelt. (Quelle: IMAGO)
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Hat ein Unternehmer versucht, über eine Parteispende Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Nun befasst sich ein Gericht mit der Frage.

War eine Großspende von rund 800.000 Euro für die Berliner CDU mit einer konkreten Erwartung verknüpft? Diese Frage beschäftigt das Berliner Verwaltungsgericht. Die Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn klagt gegen die Bundestagsverwaltung.

Die Organisation "Die Partei" sieht die Chancengleichheit verletzt. Durch das Verfahren soll die Verwaltung verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen.

Das Gericht will am Nachmittag zu einer Entscheidung kommen, teilte die Vorsitzende Richterin Erna Xalter nach gut zweistündiger mündlicher Verhandlung mit. Ob es sich dabei um ein Urteil handelt, ist offen. Denkbar ist auch, dass die Richter verkünden, dass sie den Spender als Zeugen vernehmen wollen, um dessen Motivation für die Zahlung zu klären.

Widersprüchliche Angaben von Bauunternehmer

Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner und seine Firma hatten der Berliner CDU die Summe im Jahr 2020 überwiesen, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. Öffentliche Äußerungen Gröners waren so interpretiert worden, dass er für die Spenden eine Gegenleistung erwarte. Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme aber zurückgewiesen, nachdem Medien die Vorgänge thematisiert hatten.

Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt. Insbesondere hätten sich Hinweise auf eine mögliche "Einflussspende" nicht bestätigt, politische Entscheidungen seien also nicht erkauft worden.

Der Spender selbst wurde laut Bundestagsverwaltung nicht vernommen. So eine Befragung sei generell in solchen Fällen selten. Man habe sich im Fall von Gröners wenig davon versprochen, hieß es vor Gericht. Nach den Angaben hat der Unternehmer jedoch in einer eidesstattlichen Versicherung erklärt, er habe keine Erwartungen an die Spenden geknüpft. In Interviews hatte er sich zuvor anders geäußert.

"Die Partei": Chancengleichheit verletzt

Die Bundestagsverwaltung hält die Klage von Sonneborn, der aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst zum Prozess kommen konnte, für unzulässig. Die Anwältin der klagenden Organisation verwies jedoch auf die Chancengleichheit.

Allein schon die Spende von rund 800.000 Euro habe der CDU einen Vorteil verschafft. Dies seien 19 Prozent der gesamten Einnahmen des Berliner Landesverbandes gewesen, erläuterte Klägervertreterin Sophie Schönberger. Zudem wären der CDU Sanktionen in Höhe von 2,4 Millionen Euro erspart geblieben.

Der Verein Lobbycontrol forderte bei einer Aktion vor dem Gericht erneut eine Beschränkung von Parteispenden. Die Organisation hatte im September 2023 ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kam, dass die Spende "mit hoher Wahrscheinlichkeit" illegal gewesen sei. Lobbycontrol forderte andere Parteien damals auf, die Bundestagsverwaltung auf Verhängung einer Sanktion zu verklagen, die laut Parteiengesetz unter Umständen das Dreifache eines rechtswidrigen Spendenbetrags betragen kann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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