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Berlin: Richter wegen Asylentscheidung bedroht und diffamiert


"Das geht zu weit"
Urteil zu Grenzkontrollen: Berliner Richter bedroht und diffamiert

Von t-online, brö

05.06.2025 - 13:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Richter mit Hammer (Symbolbild): Das OLG Düsseldorf sah im Fall des Klägers keinen Behandlungsfehler oder eine Verletzung von Aufklärungspflichten.Vergrößern des Bildes
Richter mit Hammer (Symbolbild): Das OLG Düsseldorf sah im Fall des Klägers keinen Behandlungsfehler oder eine Verletzung von Aufklärungspflichten. (Quelle: U. J. Alexander/imago-images-bilder)
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Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts werden die beteiligten Richter bedroht. Berufsverbände schlagen Alarm.

Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Zurückweisungen dreier Menschen an der deutschen Grenze sind die Richter bedroht und diffamiert worden. "Das geht zu weit", teilten die Berufsverbände der Berliner Justiz in einer Mitteilung mit.

Demnach sehen sich zwei Richterinnen und ein Richter vom Verwaltungsgericht seit der Entscheidung mit Drohungen und Anfeindungen konfrontiert. Zwar sei Kritik von der Meinungsfreiheit geschützt und auch notwendig, hieß es weiter. Doch persönliche diffamierende Angriffe seien ein "Angriff auf unseren Rechtsstaat und damit auf uns alle", so die Verbände.

Damit Richter ihren Aufgaben zur Einhaltung des Gesetzes nachkommen könnten, müssten sie vor Einschüchterungsversuchen geschützt werden.

Linke: "Angriffe sind salonfähig geworden"

Niklas Schrader (Linke), Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus, äußerte sich zu den Bedrohungen auf der Plattform X: "Angriffe auf die Gewaltenteilung sind von konservativ bis rechts salonfähig geworden. Genau das ist das Ergebnis!"

Hintergrund der Drohungen ist die Entscheidung, die die Richter vor wenigen Tagen im Eilverfahren gefällt haben: Demnach ist die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig.

Entscheidung: Zurückweisung nicht ohne Verfahren

Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfe, wer in Deutschland Schutz sucht, nicht abgewiesen werden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.

Vor allem das rechte Nachrichtenportal "Nius" erhob Vorwürfe gegen einen der Richter am Verwaltungsgericht. Den Recherchen zufolge soll er rund um das Jahr 2000 einer linken Jugendorganisation angehört haben. Zudem werde er in dem Bericht als "Grünen-Richter" bezeichnet, da er vermeintlich enge Kontakte zu der Partei Bündnis haben soll.

Die Entscheidung ist der erste Beschluss eines Gerichts, nachdem Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wie angekündigt die Grenzkontrollen verschärft hatte. Er will die Praxis trotz der Gerichtsentscheidung weiterführen. Das stieß in den vergangenen Tagen auf heftige Kritik seitens der Opposition.

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