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Berlin: Landgericht fällt Urteil – RBB muss Schlesinger "Ruhegeld" bezahlen


Doch auch der Sender bekommt Geld
Urteil: RBB muss Schlesinger "Ruhegeld" bezahlen – für einen Monat

Von dpa, nhe, brö

Aktualisiert am 16.07.2025 - 13:30 UhrLesedauer: 2 Min.
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Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger vor Gericht (Archivbild): Nun ist eine Entscheidung gefallen. (Quelle: IMAGO/Christian Ditsch)
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Im Sommer 2022 erschüttert der RBB-Skandal den öffentlich-rechtlichen Sender. Danach will der Sender der früheren Intendantin das vereinbarte hohe Ruhegeld nicht zahlen. Nun entschied ein Gericht.

Im Rechtsstreit zwischen dem ARD-Sender RBB und der fristlos entlassenen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger ist ein Urteil gefallen. Das Landgericht Berlin sprach Schlesinger mit Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. In der Klage von Schlesinger ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat.

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Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an. Ob sie den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt, war unklar.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Berufung beim Kammergericht ist möglich. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert.

Schlesinger muss RBB 24.000 Euro zahlen

Der RBB hatte auf die Klage Schlesingers eine Widerklage eingereicht. Darin forderte der Sender sie zur Zahlung von Schadenersatz sowie zur Rückzahlung einer variablen Vergütung in Millionenhöhe auf.

Das Gericht entschied jetzt, der Widerklage in Teilen zu folgen. Schlesinger muss demnach nun zunächst 24.000 Euro "wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten" an den RBB zurückzahlen muss. Offen ist der Ausgang zweier weiterer Pflichtverletzungen, welche unter anderem die variable Vergütung betreffen. Das Gericht habe hierzu ein sogenanntes Grundurteil erlassen – also ein Zwischenurteil – und den Anspruch dem Grunde nach bejaht. Über die Höhe des Anspruchs soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Der RBB hatte hier laut Gericht Summen von 1,7 Millionen Euro und 88.000 Euro genannt.

Planung eines digitalen Medienhauses wird extra verhandelt

Ein Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.

Schlesinger hatte nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst den ARD-Vorsitz abgegeben und war wenig später auch als RBB-Intendantin zurückgetreten. Später kündigte der Verwaltungsrat des Senders ihr fristlos.

Verwendete Quellen
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