Gerichtsurteil Gaza-Protestcamp kann zurück vor das Kanzleramt – aber leise

Erst am Montag musste das Camp umziehen – nun hat ein Gericht im Eilverfahren das Gegenteil entschieden. Doch es gelten Auflagen.
Das Gaza-Protestcamp darf wieder vor das Bundeskanzleramt in Berlin-Mitte umziehen. Das urteilte das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag im Eilverfahren. Erst am Montag musste das Dauercamp unter dem Motto "Vereint für Palästina!" zum Washingtonplatz am Hauptbahnhof umziehen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Doch das Gericht stellt eine Bedingung: Die Aktivisten müssten sich an die Vorgaben zur Einhaltung des Lärmschutzes halten, hieß es in der Entscheidung.
Am Montag (14. Juli) ordnete die Polizei die Verlegung des Camps an, weil die Demonstranten seit Mitte Juni immer wieder lautstark in Erscheinung getreten sein sollen und damit für Lärmbelästigung im Kanzleramt sorgten.
Gericht: Milderes Mittel hätte gereicht
Zwar gab das Gericht der Polizei teilweise recht, da durch den Lärm die "Arbeitsfähigkeit des Amtes erheblich eingeschränkt" werde. Doch die Verlegung des Camps sei "nicht erforderlich", um dem entgegenzuwirken. Dafür hätte ein milderes Mittel gereicht, also den protestierenden Menschen Lärmauflagen zu erlassen.
Nun hat das Gericht den Demonstrierenden die Nutzung von Hilfsmitteln wie Lautsprechern, Schlaginstrumenten oder Megafonen untersagt. Gegen den Beschluss hat die Berliner Polizei beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, hieß es weiter.
Rund 300 Polizisten rückten am Montag aus, um das Camp zu verlegen. Dabei ist es zu keinen Zwischenfällen gekommen. Das Camp protestiert gegen die Blockade humanitärer Hilfe für Gaza. Zudem fordern die Demonstranten dazu auf, den internationalen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu umzusetzen.
- berlin.de: Mitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Juli 2025
- Frühere Berichterstattung