t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Berlin: Streit um Weg am Bundestag – Radfahrer scheitert


Eilverfahren
Streit um Weg am Bundestag: Berliner Radfahrer scheitert

Von t-online, pb

05.08.2025 - 18:25 UhrLesedauer: 1 Min.
Fahrradfahrer vor dem Bundestag (Symbolfoto): Der Platz auf der Rückseite des Parlaments ist seit einigen Wochen dauerhaft gesperrt.Vergrößern des Bildes
Fahrradfahrer vor dem Bundestag (Symbolfoto): Der Platz auf der Rückseite des Parlamentsgebäudes ist seit einigen Wochen dauerhaft gesperrt. (Quelle: IMAGO/Michael Nguyen/imago)
News folgen

Täglich nutzt ein Berliner den Platz hinter dem Reichstag für seinen Arbeitsweg. Dann wurde der plötzlich gesperrt. Der Radler gab nicht auf – und verlor vor Gericht.

Ein Berliner Radfahrer war bis vor das Verwaltungsgericht gezogen, um seinen Weg zur Arbeit beibehalten zu können – und ist damit dort nun gescheitert.

Loading...

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass sich der Radfahrer nicht gegen die teilweise Sperrung des Friedrich-Ebert-Platzes hinter dem Reichstag wenden kann.

Das Bezirksamt Mitte hatte am 26. Mai die sogenannte Teileinziehung des zwischen Reichstagsgebäude und Jakob-Kaiser-Haus gelegenen Platzes im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit ist in den regulären Sitzungswochen des Bundestags der Zutritt von Dienstag bis Freitag nur noch Bundestagsabgeordneten, deren Mitarbeitern, Besuchern sowie sonstigen Zutrittsberechtigten gestattet.

Gericht lehnt Klage des Radfahrers ab

Die Behörde begründete die Maßnahme damit, dass nur so der parlamentarische Betrieb störungsfrei ablaufen und der Bundestag verlässlich arbeiten könne.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag des Radfahrers als unzulässig ab. Der Grund: Die Sperrung verletzte ihn nicht in seinen "subjektiv-öffentlichen Rechten". So habe man als Verkehrsteilnehmer keinen Anspruch darauf, dass der ursprüngliche Zweck eines Platzes als solcher auch beibehalten wird.

Zudem würde dem Mann durch den entstandenen Umweg keine größere Beeinträchtigung enstehen, so das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom