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Berlin: Mann ersticht Ex-Partnerin in Fahrstuhl – lebenslange Haft


Femizid in Berlin-Marzahn
Mann ersticht Ex-Partnerin in Fahrstuhl – Gerichtsurteil

Von dpa, t-online
07.08.2025 - 17:06 UhrLesedauer: 2 Min.
Wa_13_Toetungsdelikt_Marzahner_Chaussee.jpgVergrößern des Bildes
Kriminaltechniker vor dem Wohnhaus in Marzahn (Archivbild): Ein Mann ist ein halbes Jahr nach dem Tötungsdelikt verurteilt worden. (Quelle: Olaf Wagner)
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Ein 29-Jähriger tötet seine frühere Partnerin mit 85 Messerstichen. Das Gericht erkennt niedrige Beweggründe – und fällt ein Urteil.

Das Berliner Landgericht hat einen 29-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Er erstach seine Ex-Partnerin mit 85 Messerstichen in einem Fahrstuhl. Das Gericht sprach den Mann des Mordes schuldig.

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Der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat erklärte: "Er wollte sie vernichten aus tief empfundener Kränkung." Der Täter habe erkannt, dass die Beziehung unwiderruflich beendet war.

Gericht erkennt Mord aus Heimtücke

Der aus Vietnam stammende Mann erschien am 25. Januar 2025 vor der Wohnungstür seiner Ex-Partnerin. Die 27-jährige Mutter eines gemeinsamen vierjährigen Sohnes hatte sich im November 2024 von ihm getrennt. Als sie telefonierend die Wohnung verließ, kam es zu einem Streit. Das Kind befand sich zu diesem Zeitpunkt bei Verwandten.

Nachbarn wurden durch die Lautstärke aufmerksam. Der Angeklagte beschwichtigte sie und rief, alles sei in Ordnung. Als sich der Aufzug näherte, stieg die Frau ein. Sie ahnte nicht, dass der Mann ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge in seiner Jackentasche trug.

Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft und erkannte einen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Täter stach zuerst in Rücken und Nacken seines Opfers. Die Stiche ins Gesicht zeigten laut Gericht seinen Hass. Anwohner fanden die Frau blutüberströmt. Sie starb noch am Tatort.

Richter: "Der Mord war nicht von langer Hand geplant"

Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. Richter Dobrikat begründete: "Der Mord war nicht von langer Hand geplant."

Der Verteidiger plädierte auf Totschlag. Er argumentierte, es habe sich um eine emotionale Tat im Affekt gehandelt. Der gelernte Koch sei aus Angst und Sorge um das Kind zur Mutter gegangen, um über sein Umgangsrecht zu sprechen.

Der Vater des Opfers verfolgte den Prozess als Nebenkläger. Sein Anwalt bezeichnete die Tat als "mit Grausamkeit geführten Femizid". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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