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Berlin: Senat hebt Testpflicht für Corona-Genesene auf


Pandemie-Maßnahmen des Senats
Berlin hebt Testpflicht für Corona-Genesene auf

Von dpa
Aktualisiert am 27.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Dilek Kalayci (SPD), Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, spricht bei einer Pressekonferenz: Die Vorgaben des Senats gehen teilweise über die des Bundes hinaus.Vergrößern des Bildes
Dilek Kalayci (SPD), Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, spricht bei einer Pressekonferenz: Die Vorgaben des Senats gehen teilweise über die des Bundes hinaus. (Quelle: Christophe Gateau/dpa)
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Berliner, die von einer Corona-Infektion genesen sind, die nicht länger als sechs Monate her ist, sind künftig von der Testpflicht befreit. An strengen Kontaktbeschränkungen und Homeoffice-Regeln hält der Senat jedoch fest.

Berliner brauchen vor dem Einkaufen oder dem Friseurbesuch keinen Corona-Test mehr, wenn sie schon einmal infiziert waren und inzwischen genesen sind. Das hat der Senat bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Schon seit Mitte April galt, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz die gleichen Rechte hatten wie andere mit einem aktuellen negativen Testergebnis. Das betraf aber nicht ehemalige an Corona Erkrankte. "Wir stellen auch die Personen gleich, die genesen sind", sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am Dienstag nach der Sitzung des Senats.

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Es gehe um "genesene Personen, die einen PCR-Testnachweis haben, dass sie positiv waren in der Vergangenheit", erklärte Kalayci. "Nach dem 28. Tag, bis sechs Monate vorbei sind, gilt diese Person als immun und damit gleichstellt", so die Senatorin. Bei Personen, die genesen seien, die Infektion aber mehr als sechs Monate zurückliege, müsse eine einfache Impfung vorliegen. "Dann gibt es eine Befreiung von der Testpflicht."

Schärfere Kontaktbeschränkungen als vom Bund vorgegeben

Zudem einigte sich der Senat am Dienstag darauf, private Treffen im Freien auch künftig auf fünf Personen aus zwei Haushalten zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes darf sich drinnen wie draußen ein Haushalt mit einer Person treffen, plus Kinder unter 14 Jahren. Eine Obergrenze gilt hier nicht. Der Senat hat an dieser Stelle seine Regel nicht an die des Bundes angepasst.

Die Maximalzahl bleibe, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach der Senatssitzung. "Das heißt, die Obergrenze ist tatsächlich ein Beispiel dafür, dass wir landesrechtlich über die Bundesregelung hinausgehen."

Auch strenge Regelung für Homeoffice bleibt

Auch in Sachen Homeoffice greift der Senat weiter stärker durch als in der neuen Regelung des Bundes festgelegt. In Berlin sind Unternehmen weiterhin verpflichtet, mindestens die Hälfte der Büroarbeitsplätze ins Homeoffice zu verlagern.

Nach der Bundes-Regelung muss der Arbeitgeber seinen Angestellten zwar Homeoffice ermöglichen, es gibt aber keine 50-Prozent-Grenze wie in Berlin. "Wir sind da tatsächlich strenger und passen auf, dass da nicht 80 Prozent Präsenz rauskommt", sagte Kalayci.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
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