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Berlin: Abschaffung der Corona-Kontaktbeschränkungen, Einführung Bußgelder


Bußgeld für Maskenverweigerer
Berlin schafft Corona-Kontaktbeschränkungen ab

Von dpa
Aktualisiert am 23.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Mann steht mit einem Mund-Nasen-Schutz in einer S-Bahn: Künftig soll es ein Bußgeld für Maskenverweigerer geben.Vergrößern des BildesEin Mann steht mit einem Mund-Nasen-Schutz in einer S-Bahn: Künftig soll es ein Bußgeld für Maskenverweigerer geben. (Quelle: Seeliger/imago-images-bilder)
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Weitere Corona-Lockerungen in Berlin: Der Senat hat beschlossen, die Kontaktbeschränkungen in der Hauptstadt aufzuheben. Allerdings wird bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV künftig ein Bußgeld fällig.

Nach Thüringen und Brandenburg fallen auch in Berlin die Kontaktbeschränkungen ganz weg. Das hat der Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beschlossen.

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Bisher gilt, dass sich in der Hauptstadt wegen der Corona-Pandemie maximal fünf Personen aus mehreren oder nur Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. In den meisten anderen Bundesländern sind Kontakte noch auf zwei Haushalte oder auf bis zu zehn Personen beschränkt.

Außerdem einigte sich der Senat am Dienstag darauf, dass bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Berliner Bussen und Bahnen künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro fällig wird. Eine Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt seit Ende April.

Größere Veranstaltungen bald wieder möglich

Größere Veranstaltungen sollen ab dem 1. August wieder möglich sein. Nach dpa-Informationen verständigte sich der Senat hier auf einen Stufenplan. Ab 1. August sind demnach in geschlossenen Räumen bis zu 500 Teilnehmer erlaubt, ab 1. September bis zu 750 und ab 1. Oktober bis zu 1.000. Veranstaltungen im Freien dürfen laut Stufenplan ab 1. September bis zu 5.000 Teilnehmer umfassen.

Außerdem sollen sich wieder mehr Menschen in Geschäften aufhalten können. Bislang mussten für jeden Kunden eines Geschäfts als Richtwert 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen, die erforderliche Fläche senkte der Senat nun auf zehn Quadratmeter.

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