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Corona in Berlin: Welche Betriebe im Lockdown noch öffnen dürfen


Teil-Lockdown in Kraft
Welche Betriebe in Berlin noch öffnen dürfen

Von t-online, tme

Aktualisiert am 03.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Blick auf einen Eingang zur U-Bahnstation Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg: Wegen des Teil-Lockdowns müssen in Berlin zahlreiche Geschäfte und Betriebe schließen.Vergrößern des BildesBlick auf einen Eingang zur U-Bahnstation Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg: Wegen des Teil-Lockdowns müssen in Berlin zahlreiche Geschäfte und Betriebe schließen. (Quelle: Mauersberger/imago-images-bilder)
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In Berlin wird das öffentliche Leben im November stark heruntergefahren. Viele Betriebe müssen schließen, doch einiges darf geöffnet bleiben. t-online gibt einen Überblick über die Corona-Beschränkungen.

Wegen hoher Coronavirus-Infektionszahlen gilt in Deutschland bis zum 30. November ein Teil-Lockdown. Das öffentliche Leben wird stark heruntergefahren – auch in der sonst lebendigen Hauptstadt. In Berlin müssen die meisten Geschäfte schließen. Gastronomiebetriebe, Theater, Opern, Museen, Konzerthäuser, Fitnessstudios, Kosmetiksalons, Freizeit- und Sportstätten sind seit Montag dicht. t-online gibt einen Überblick, was noch geöffnet bleiben darf und was nicht.

Welche Geschäfte und Betriebe haben in Berlin trotz Lockdowns geöffnet?

Der Berliner Senat hat für Gewerbetreibende eine Übersicht erstellt, die auflistet, welche Geschäfte auch im Teil-Lockdown geöffnet bleiben dürfen.

  • Autovermietung, Car-Sharing, Autowaschstraße
  • Barber-Shop (wenn in Handwerkskammer eingetragen)
  • Beratungsangebote (Opfer-, Mieter-, Schuldnerberatung etc..)
  • Betriebskantinen
  • Bootsschule (aber keine touristischen Übernachtungen auf (Haus-)Booten)
  • Bootsverleih
  • Bürokommunikation/ IT-Support
  • Coaching
  • Copy-Shop
  • Ernährungsberatung
  • Fahrradverleih
  • Fahrradwerkstatt
  • Fahrschulen
  • Finanzanlagenvermittler
  • Flugschule
  • Fotograf
  • Freie Berufe (Dienstleistung; Ausnahmen in § 7 Abs. 7 Satz 1)
  • Friseur
  • Fußpflege (medizinisch notwendige Behandlung im Bereich der Körperpflege)
  • Gebäudereinigung
  • Geldtransfer
  • Goldschmied
  • Handwerk (jedoch keine Kosmetikstudios (s.u.)
  • Handy-Shop
  • Hotels, Beherbergungsbetriebe (Verbot von touristischen Übernachtungen; nicht-touristische Übernachtungen sind möglich; kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis 6 Uhr)
  • Hörakustiker
  • Hundesalon
  • Hundeschule
  • Immobilienmakler
  • Informationstechnik
  • Kfz-Werkstatt
  • Medizinische Massage wie etwa Physiotherapie
  • Messen, Kongresse, MICE-Veranstaltungen mit Personenobergrenzen (im Freien: 100, innen: 50)
  • Optiker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädietechniker
  • PC-Reparaturdienste
  • Personal Trainer/-in (Fitness, Sport ist erlaubt, max. ein Kunde)
  • Pfandleiher
  • Physiotherapie
  • Post- und Paketannahme- und -ausgabestelle
  • Prägedienste für KfZ-Kennzeichen
  • Recyclinghöfe, Schrottgroßhandel
  • Reinigung, chemisch
  • Reisebüro
  • Reparaturwerkstätten aller Art
  • Sanitätshäuser
  • Schädlingsbekämpfung
  • Schneiderei/ Änderungsschneiderei
  • Schlüsseldienst
  • Schuhmacher
  • Selbsthilfewerkstätten
  • Sicherheitstechnik, Sicherheitsfirmen
  • Sonnenstudio, Solarium
  • Umzugsunternehmen
  • Private Untersuchungslabore
  • Vermietung von Sportgeräten und Transportmitteln
  • Versicherungen
  • Versicherungsmakler
  • Videothek
  • Waschsalon
  • Zahntechniker

Welche Geschäfte und Betriebe müssen in Berlin geschlossen bleiben?

Der Berliner Senat hat auch hier eine Übersicht zusammengestellt. Zu beachten ist, dass bei den genannten gastronomischen Betrieben, die nicht öffnen dürfen (Cafés, Imbiss, Foodtrucks etc.), ein Außer-Haus-Verkauf und Lieferung angeboten werden darf. Der Verzehr an Ort und Stelle untersagt ist allerdings untersagt und zwischen 23 und 6 Uhr kein Alkohol verkauft werden darf. Demnach müssen folgende Betriebe bis zum 30. November schließen:

  • Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten (gewerbliche)
  • Bowlingbahn
  • Buchmacher, Wettvermittlungsstelle oder ähnlicher Betrieb
  • Café/ Coffee Shop (Außer-Haus-Verkauf zulässig)
  • Eis-Dielen
  • Erotische Massagen
  • Escape Rooms
  • Fitnessstudio
  • Foodtrucks
  • Foodwalker (Bauchladen)
  • Gaststätten
  • Imbiss
  • Kino
  • Kosmetikstudio (Handwerk im Bereich der Körperpflege ist ausdrücklich untersagt, Ausnahme bei der Fußpflege)
  • Nichtmedizinische Massage
  • (Mini-)Golfanlage
  • Nagelstudio (nicht medizinisch notwendige Dienstleistung im Bereich der Körperpflege, Ausnahme Fußpflege)
  • Pilates (in Fitnessstudios und ähnlichen Betrieben ist untersagt, aber 1-zu-1 Angebote mit Mindestabstand möglich)
  • Prostitution aller Art (Prostitutionsstätte, -vermittlung, -veranstaltung und -fahrzeug)
  • Sauna, Dampfbad
  • Sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt
  • Sportwettvermittlungsstellen
  • Tanzstudio
  • Tattoo-Studio
  • Yoga-Studio, Yoga in Fitnessstudios und ähnlichen Betrieben (aber 1-zu-1 Angebote mit Mindestabstand möglich)

Was hat zusätzlich geschlossen?

Schon seit Monaten sind Diskotheken und Clubs geschlossen, außerdem dürfen Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte nicht stattfinden. Verboten sind etwa auch die Öffnung von Freizeitparks. Die Tierhäuser in den Berliner Zoos müssen ebenfalls geschlossen werden.

Wie lange gelten die Corona-Beschränkungen?

Sie gelten zunächst bis zum 30. November. Nach zwei Wochen wollen Bund und Länder sich allerdings erneut zusammensetzten und beraten, ob die Maßnahmen wirken.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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