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Berlin: Crash mit Polizeiauto – Angeklagter unter Polizeischutz


Polizeischutz für Angeklagten
Angeklagter im Prozess um Streifenwagen-Crash wird bedroht

Von dpa
Aktualisiert am 03.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte im Prozess um den Crash mit einem Polizeiauto: Er bekommt nun Polizeischutz.Vergrößern des BildesDer Angeklagte im Prozess um den Crash mit einem Polizeiauto: Er bekommt nun Polizeischutz. (Quelle: Wagner/imago-images-bilder)
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Der Angeklagte im Prozess um einen tödlichen Unfall mit einem Polizeiwagen wird offenbar bedroht. Nun bekommt er Polizeischutz.

Der Prozess um die tödliche Kollision eines Streifenwagens mit dem Auto einer jungen Frau in Berlin wird von angeblichen Bedrohungen gegen den angeklagten Polizeibeamten überschattet. Für den Hauptkommissar habe das Landeskriminalamt eine "akute Bedrohungslage erkannt", die aus Richtung der Familie der Getöteten kommen soll. Das teilte der Vorsitzende Richter am Dienstag zu Beginn des dritten Verhandlungstages mit.

Der 53-jährige Beamte werde geschützt. Die Mutter der 21-Jährigen wies die Vorwürfe zurück. "Es ist absolut gelogen, dass wir Morddrohungen aussprechen", erklärte die 49-Jährige im Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Der Angeklagte, der am Steuer des Fahrzeugs mit Blaulicht und Signal saß, soll am 29. Januar 2018 auf dem Weg zu einem Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit in den Wagen der 21-Jährigen gekracht sein, die gerade einparken wollte. Laut Staatsanwaltschaft wurde bei der Kollision noch eine Geschwindigkeit von 93 Stundenkilometern festgestellt. Bei einer Tunnelausfahrt seien es noch 130 gewesen. Angeklagt ist er wegen fahrlässiger Tötung. Die Anklage geht davon aus, dass der Unfall bei angemessener Sorgfalt vermeidbar gewesen wäre.

Fahrer hatte wohl getrunken

Der Fall hatte große Wellen geschlagen. Erst Monate nach Beginn der Ermittlungen war bekannt geworden, dass eine im Krankenhaus genommene Blutprobe des Fahrers Alkohol enthalten haben soll. Weil die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Patientenakte des Mannes nicht als Beweismittel verwendet werden darf, geht es im Prozess nicht um Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol.

Der Verteidiger hatte mit Blick auf die Nebenkläger dazu aufgerufen, im Prozess "sachliche und realistische Bewertungen" vorzunehmen. Die junge Autofahrerin habe die Signale nicht beachtet und sei links in einen Parkhafen abgebogen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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