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Berlin: Eilantrag abgelehnt – Demos an Silvester verboten


Keine Demonstrationen
Eilantrag abgelehnt – Demos an Silvester verboten

Von dpa
Aktualisiert am 30.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Berliner Polizisten bei einer Demo (Symbolbild): Versammlungen an Silvester bleiben verboten.Vergrößern des BildesBerliner Polizisten bei einer Demo (Symbolbild): Versammlungen an Silvester bleiben verboten. (Quelle: Beata Siewicz/imago-images-bilder)
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Demo-Verbot an Silvester in Berlin: Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Versammlungsverbot abgelehnt. Der Antragsteller hatte selbst eine Versammlung angemeldet.

In Berlin bleiben Demonstrationen an Silvester verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen entsprechenden Eilantrag gegen das nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung des Senats geltende Demonstrationsverbot abgelehnt. Das teilte das Gericht am Mittwoch auf Anfrage mit und kündigte eine Pressemitteilung zur Begründung der Entscheidung an.

Der Senat hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Versammlungen an Silvester und Neujahr in Paragraf 26 seiner aktuellen Infektionsschutzverordnung verboten. Dagegen war beim Verwaltungsgericht ein Eilantrag eingegangen. Der Antragsteller hatte selbst eine Versammlung für Silvester angemeldet.

Dabei ging es aber nicht um die "Querdenken"-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten sie nach Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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